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19.12.2022 | Newsletter Ausgabe 02/2022 Netzentgelte 2023 – oder was so alles passieren kann

Oliver Radtke
oliver.radtke@bet-energie.de

In der zweiten Jahreshälfte wurde viel über Netzentgelte und deren Anpassungen diskutiert. 
Es begann mit der verspäteten Veröffentlichung der Strom-ÜNB-Entgelte. Vielerorts wurde mit Erleichterung festgestellt, dass ein Mechanismus gefunden wurde, der die ÜNB-Entgelte ungefähr auf dem Vorniveau hält. Die angedrohte Steigerung um 300 % musste nicht umgesetzt werden. 

Am Rande dieser Diskussion ist fast ein wenig in den Hintergrund gerückt, dass mit diesem Jahr die letzte Angleichung der vier ÜNB-Entgelte erfolgte. Ab 2023 gibt es auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber nur noch ein bundeseinheitliches Netzentgelt. Dies war in diesem Jahr aber nur noch eine Randnotiz. Die etwas verspätete Kaskade und die Berechnung der Netzentgelte hat gut funktioniert, da die Netzbetreiber weitestgehend vorbereitet waren.

Aber damit noch nicht genug. Auch im Gas hat die Energiekrise Einfluss auf die Netzentgelte genommen. Im November wurden die bundeseinheitlichen Netzentgelte der Ferngasnetzbetreiber erneut angepasst. Dies wurde durch die Bundesnetzagentur genehmigt und hängt mit den deutlich gestiegenen Energiepreisen zusammen. Aber zumindest ist die Beschlusskammer 9 ihrer Tradition treu geblieben und hat ihren Festlegungen eingängige Namen gegeben. Hier sind die Festlegungen „VOLKER“ und „REGENT“ zu nennen. So ist für viele Verteilnetzbetreiber zum Jahresende eine Neukalkulation der Gasnetzentgelte erforderlich. 

Der eigentliche Aufreger in Sachen Netzentgelten kam aber dann zum Schluss. Im Rahmen des Gesetzentwurf zur Energiepreisbremse wurde ohne vorherige Ankündigung oder Diskussion die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte im Strom in Aussicht gestellt. Dies hätte auf die Netzentgelte zwar einen Einfluss, wobei keine fundamentale Entlastung der Stromkunden über die Netzentgelte zu erwarten wäre.
Auf die Betreiber von Einspeiseanlagen hätte dies aber sehr wohl einen erheblichen Einfluss gehabt. Gehabt? Ja, gehabt! Die Abschaffung wurde nicht umgesetzt, vermutlich auch durch den erheblichen Aufschrei, der aus der Branche zu vernehmen war.
Die zuvor beschriebenen Sachverhalte hatten bei den Verteilnetzbetreibern Einfluss auf die Höhe der Erlösobergrenze. Aber die eigentliche individuelle Herausforderung war: Wie verhalten sich die Kunden im kommenden Jahr? Welche Verbrauchsmengen setze ich sachgerecht für die Kalkulation der Netzentgelte an? Die Antworten hierauf werden wir im nächsten Jahr sehen.


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