Rekommunalisierung
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Rekommunalisierung der Energieversorgung


Es gibt hin und wieder Anlässe darüber nachzudenken, auf welche Art und Weise die Energieversorgung vor Ort stattfindet oder stattfinden soll: etwa beim Auslaufen von Konzessionsverträgen für Strom und Gas oder aus Anlass von Bürgerentscheiden zu Energiethemen. Auch wenn sich nach Wahlen neue Mehrheiten gebildet haben oder wenn sich die Kommune grundsätzlich neu ausrichten möchte, könnte das Thema einer Kommunalisierung oder Rekommunalisierung auf den Tisch kommen.

Herausforderungen der Rekommunalisierung

Zwei Fragen stellen sich dabei regelmäßig:

  1. Wer soll in Zukunft die strategischen Entscheidungen für die Strom- und Gasnetze in der Kommune treffen, und
  2. wer die lokale Energieversorgung operativ übernehmen?

So häufen sich zum Beispiel im Moment die Fragen nach der Zukunft der (örtlichen) Gasversorgung: Wollen Sie als Stadt die Entscheidung, ob und wie lange es vor Ort noch Gas geben soll, dem privaten Versorger überlassen? Oder wollen Sie vielmehr die Energieversorgung in kommunale oder in Bürgerhand überführen, um die Zukunft selbst bestimmen zu können? 
Auch für das Stromnetz sind diese Fragen vielfach von Bedeutung. Denn genau dort sind die wichtigsten Entscheidungen für die lokale Energiewende zu treffen. Die möglichen Gründe für eine (Re-)Kommunalisierung sind also vielfältig:

  • Gestaltung der Energiewende vor Ort

  • Steigerung der Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger

  • Wirtschaftliche Interessen

Unverzichtbar: Politischer Konsens und Wirtschaftlichkeit

Für eine erfolgreiche Rekommunalisierung sind stabile politische Rahmenbedingungen vor Ort eine wesentliche Gelingbedingung. 

Denn der Prozess kann sich lange hinziehen und es wird in der Regel dabei auch Verlierer geben. Diese versuchen häufig, das Vorhaben zu torpedieren und die Beteiligten zu entzweien. Politische und wirtschaftliche Analysen begründen den vorgeschalteten Willensbildungsprozess. Es muss „zum Schwur kommen“. Klar formulierte Ziele müssen ein solides Fundament für das Vorhaben bilden. Nur mit einer Strategie, die auch breiten Konsens hat, darf in dieses Projekt gestartet werden. 

Wirtschaftliche und politische Tragfähigkeit

Am Anfang muss eine fundierte Analyse stehen, die die Frage beantwortet, ob das Vorhaben sinnvoll ist und funktionieren kann. Denn wenn es sich wirtschaftlich nicht trägt, dann ist es weder politisch noch sachlich durchsetzbar. Im Anschluss ist zu erarbeiten, welche Ziele verfolgt werden sollen und welche entsprechenden Schwerpunkte im Rahmen der gesamten Rekommunalisierung konsequent zu setzen sind.
 

Der strategische Partner: Verhandlung auf Augenhöhe

In der Regel mangelt es Kommunen an der Kompetenz, Energienetze selbst zu betreiben. Hierfür wird ein „strategischer Partner“ benötigt, der diese Fähigkeit und entsprechende Ressourcen mitbringt. Dieser Partner muss gezielt gesucht bzw. aus dem Kreise mehrerer Interessierter ausgewählt werden.

Partnersuche

Eine Partnersuche mit dem Ziel der Gründung einer kommunalen Kooperationsgesellschaft für den Netzbetrieb ist ein seltenes und besonderes Ereignis. Die zu klärenden Fragen und erst recht die konkreten Verhandlungen bewegen sich auf energiewirtschaftlich extrem hohem Niveau und Detaillierungsgrad: Technische und regulatorische Fragestellungen, Netzverhandlungen und Eigentumsübertragung, Pacht und Dienstleistungsverträge sind nur einige davon. Den Abschluss der Verhandlungen bildet die Vereinbarung mit dem strategischen Partner, wie die gemeinsame Netzgesellschaft arbeiten soll.



Um mit dem potenziellen Partner auf Augenhöhe sprechen zu können, ist der Aufbau von energiewirtschaftlicher Kompetenz nötig. Diese Wissens- und Erfahrungslücken schließen wir.
 



 

Die Netzgesellschaft im Konzessionsvergabeverfahren

Eine neue Netzgesellschaft ist entstanden. Vor Ort, nun mit kommunaler Beteiligung. Sie ist „designierter Wunschnetzbetreiber“. Vor der Aufnahme des Netzbetriebs muss sich diese neue Unternehmen jedoch im Konzessionswettbewerb (siehe Konzessionsvergabe) beweisen. Um hier ein starken Angebot legen zu können, hat es den strategischen Partner mit seiner Erfahrung als Netzbetreiber auch bei der Konzessionsbewerbung  an Bord. Ab hier geht der Prozess den „normalen“ Weg der Konzessionsverfahren. Die Kommune muss jedoch darauf achten, ihre Positionen nicht zu vermischen: Sie ist nun Unternehmerin mit Interessen. Sie hat aber gleichzeitig in ihrer Rolle als Vergabestelle die Konzession ohne Rücksicht auf diese wirtschaftliche Betätigung transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben.

Beratung für alle Aspekte der Rekommunalisierung

Für Ihr Rekommunalisierungsprojekt stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Marktüberblick gerne zur Seite. Wir erarbeiten mit Ihnen Wirtschaftlichkeitsanalysen und Zielkonzepte und unterstützen Sie bei der Suche nach einem strategischen Partner, der zu Ihren kommunalpolitischen Zielen passt. In der Kommunikation mit dem strategischen Partner können Sie sich auf unsere energiewirtschaftliche Expertise verlassen. Auch für die anschließende Konzessionsbewerbung Ihrer neuen Netzgesellschaft bzw. für die Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens bieten wir Ihnen gerne unsere Begleitung an.


Ihr Ansprechpartner

Ralf Westermann
Leiter Kompetenzteam
Konzessionen

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-434


 

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