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18.01.2022 | Newsletter Ausgabe 01/2022 Festlegung des EK-Zinssatzes

Michael Seidel und David Goerschel
michael.seidel@bet-energie.de

Mit Festlegung vom 12.10.2021 (BK4-21-056) hat die Bundesnetzagentur die Grundlage für die Eigenkapitalverzinsung der kommenden 4. Regulierungsperiode gelegt. Die rückläufigen Zinssätze in Verbindung mit der Veröffentlichung umfangreicher Daten der Strom- und Gasnetzbetreiber, welche durch die Bundesnetzagentur reguliert werden (Veröffentlichung am 22.11.2021), haben wir zum Anlass genommen, eine erste Analyse der Auswirkung der EK-Zinsveränderung auf eben diese Netzbetreiber durchzuführen.

In einem ersten Schritt wurden die Netzbetreiber, sowohl im Strom als auch im Gas, in gewissem Umfang bereinigt. Hieraus ergab sich eine Stichprobe von 100 Netzbetreibern im Strom und 88 Netzbetreibern im Gas. Mit Hilfe der gegebenen Inputparameter wurde eine Berechnung der im Ausgangsniveau der Netzbetreiber enthaltenen kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung (exkl. überschießendes Eigenkapital) für die 3. Regulierungsperiode aufgesetzt und anschließend die neu festgelegten Zinsen der 4. Regulierungsperiode auf diese Datenbasis angewandt:
Tabelle 1 & 2: Ergebnisse der Auswertung für Strom-/und Gasnetzbetreiber der Stichprobe

Strom
  Delta EK /
Summe rel.
Rel. Effekt
Ausgangsniveau
Mittelwert -28,45 % -1,72 %
Median -28,49 % -1,69 %
Min. -26,63 % -0,57 %
Max. -29,94 % -3,7 %

 

 

 

 

 

 

  

Gas
  Delta EK /
Summe rel.
Rel. Effekt
Ausgangsniveau
Mittelwert -29,54 % -2,82 %
Median -29,54 % -2,81 %
Min. -28,11 % -1,05 %
Max. -31,42 % -4,26 %

 

 

 

 

 

 



Betrachtet man diese ersten Auswertungen der Auswirkungen auf den Eigenkapitalzins der Unternehmen, welche in einer idealisierten Welt den Gewinn eines Netzbetreibers widerspiegelt, wird es in der kommenden Regulierungsperiode zu einer deutlichen Belastung der Ergebnisse kommen. Konnten die Zinsen in den vorherigen Perioden eventuelle Unterdeckungen von Betriebskosten kompensieren, so schwindet zukünftig auch hier ein gewisser Puffer. Hinzu kommt die anstehende Transformation der Strom- und Gasnetze hin zu digitalen Netzen im Rahmen der Einbindung neuer Infrastrukturen wie E-Mobilität und intelligenter Messsysteme. Damit einhergehende Investitions- als auch Betriebskosten gilt es erst einmal zu finanzieren und mit den in den Basisjahren 2020/2021 gesetzten Kostenanteilen zu decken.


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