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13.01.2022 | Newsletter Ausgabe 01/2021 Sind vom Redispatch 2.0 alle Netzbetreiber betroffen!?

Dr. Sören Patzack
soeren.patzack@bet-energie.de

Generelle Antwort: Ja, von Redispatch-2.0-Prozessen sind alle Netzbetreiber betroffen, die Einspeiseanlagen größer 100 kW an ihr Netz angeschlossen haben. Dies sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen alle Netzbetreiber. Unterschieden werden kann der Grad der Betroffenheit: Während jeder Netzbetreiber die Prüfung und Anreicherung von Stammdaten, die Bereitstellung von Bewegungsdaten sowie die entsprechende Kommunikation (bspw. über Connect+) umsetzen muss, ist die Pflicht zur Umsetzung der weiteren Prozesse (Netzberechnung, Abruf, Bilanzierung, Abrechnung) abhängig vom eigenen sowie vorgelagerten Netz.

Folgende Pflichtaufgaben stehen an:

Bis Ende August müssen durch den Netzbetreiber die vom Anlagenbetreiber initial gelieferten Stammdaten angereichert und über Connect+ gemeldet werden. Hierzu sind in einem ersten Schritt die betroffenen Anlagenbetreiber anzuschreiben und verschiedene Rahmenbedingungen (bspw. Ressourcen-IDS, Einsatzverantwortlicher, Abruf-/Bilanzierungs-/Abrechnungsmodelle) abzustimmen. Die Kontaktaufnahme mit den Anlagenbetreibern sollte lt. BDEW-Einführungsszenario bereits bis zum 14.05. erfolgen – die Zeit drängt also; soweit dies noch nicht erfolgt ist, sollten Sie kurzfristig handeln. Wenn der Anlagenbetreiber ab Anfang Juli erste sogenannte initiale Stammdaten liefert, sind diese vom Netzbetreiber zu prüfen, ggf. zu korrigieren und anschließend anzureichern.

Anschließend sollte der Netzbetreiber die Erstellung und Übermittlung der sogenannten Bewegungsdaten vorbereiten. Die Bewegungsdaten umfassen die Prognose der Einspeiselastgänge (1/4 h-Werte) der Anlagen im sogenannten Prognosemodell. Am 30.09. um 14:30 Uhr startet der verpflichtende Prozess für die Meldung der Bewegungsdaten. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Netzbetreiber täglich die Bewegungsdaten der Anlagen, die im Prognose-Modell sind, über Connect+ melden – es handelt sich somit um einen rollierenden Prozess, der entsprechende regelmäßige, tägliche Datenlieferungen umfasst.

Sollte sich der vorgelagerte Netzbetreiber dafür entscheiden, Redispatch bereits im Oktober einzusetzen, dann sind neben den Datenlieferverpflichtungen auch entsprechende Bilanzierungs- und Abrechnungsprozesse umzusetzen, was meist mit einer Erweiterung bestehender IT-Systeme einhergeht. Die Notwendigkeit sollte individuell und in Abstimmung mit vorgelagerten Netzbetreibern erfolgen. Auch die Pflichtaufgaben können natürlich ganz oder teilweise durch Dritte (Dienstleister, vorgelagerte Netzbetreiber) übernommen werden. Hierbei ist es jedoch wichtig, neben Kosten und Funktionalitäten der angebotenen Lösungen die eigene strategische Positionierung zu berücksichtigen – schließlich handelt es sich der Haltung und Verarbeitung der Anlagendaten um eine Kernkompetenz des Netzbetreibers.


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