Konzessionsvergabe und Konzessionsbewerbung
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Rechtssicherer Umgang mit auslaufenden Konzessionsverträgen


DStGB DOKUMENTATION AUSLAUFENDE KONZESSIONSVERTRÄGE 
Ein Leitfaden für die kommunale Praxis

Diese Dokumentation des DStGB wurde in Zusammenarbeit mit der auf die kommunale Wirtschaft spezialisierten, interdisziplinären Kanzlei Becker Büttner Held (Berlin) sowie dem in der kompletten
Wertschöpfungskette der Energie- und Wasserwirtschaft tätigen Beratungsunternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (Aachen) erstellt.

Das Thema der auslaufenden Konzessionsverträge bleibt ein Dauerbrenner. Es ist rechtlich komplex und es stellen sich für die betroffenen Gemeinden grundlegende Fragen. Allen voran jene, wie das Verfahren rechtssicher ausgestaltet werden kann. Hierzu will die gemeinsame Dokumentation „Auslaufende Konzessionsverträge“ in der mittlerweile vierten Auflage in der bewährten Weise Hinweise geben, die in Zusammenarbeit von DStGB, BBH und BET erarbeitet worden ist.

Neukonzessionierung

Einblicke und Umgang mit der Konzessionsvergabeordnung

Konzessionen als Einnahmen für Zukunftsinvestitionen

Bundesweit gibt es Schätzungen zufolge etwa 20.000 Wegenutzungsverträge im Strom- und Gasbereich. Die gut 3,2 Milliarden Euro, welche die Gemeinden im Jahr 2019 an Konzessionsabgaben aus diesen Verträgen eingenommen haben, werden in den Kommunen dringend benötigt. Gerade in herausfordernden Zeiten wie der Corona-Pandemie, in der wichtige Steuereinnahmen der Gemeinden wegbrechen, sind verlässliche Einnahmen wie die Konzessionsabgabe für kommunale Investitionen in Klimaschutz und Infrastrukturen unabdingbar.

Mit Fortschreiben der Energie- und Klimawende vor Ort wird immer deutlicher, dass einer spartenübergreifenden Gestaltung der örtlichen Energienetze für deren erfolgreiche Umsetzung eine zunehmende Bedeutung zukommt. Dies mitzugestalten, gehört in den Kernbereich der kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Auch hierzu will die vorliegende Dokumentation Hilfestellungen geben, damit diese grundlegenden Fragen Teil des Entscheidungs- und Abwägungsprozesses vor Ort sein können.

Mangelhafte Rechtssicherheit

Zuletzt hat der Gesetzgeber im Jahr 2017 größere Änderungen des Rechtsrahmens für Konzessionsvergabeverfahren vorgenommen. Auch wenn sich nicht alle der damals geäußerten Befürchtungen bewahrheitet haben, so ist das Vergabeverfahren über die Jahre immer komplizierter geworden und nach wie vor mit vielen Rechtsunsicherheiten für die Beteiligten verbunden.


Leitfaden Konzessionsverträge →
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Es geht weiterhin darum, den Rechtsrahmen der Konzessionsvergabeordnung zu vereinfachen und zu optimieren und dabei gerade für kleinere Kommunen Aufwand und Ertrag bei den Konzessionsvergaben wieder mehr ins Gleichgewicht zu bringen.

 


 

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Ralf Westermann
Leiter Kompetenzteam
Konzessionen

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-434


 

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