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19.12.2022 | Newsletter Ausgabe 02/2022 Regulierungskonto 2021 mit neuer Frist

Holger Nestler
holger.nestler@bet-energie.de

Der Netzbetreiber ist mit Novellierung der ARegV zum 01.04.2022 aufgefordert, die Feststellung zum Regulierungskonto 2021 erstmalig zum 31.12.2022 den Regulierungsbehörden zu melden. Das betrifft Strom und Gas gleicherweise. Die Meldefrist ist somit vom 30.06. zukünftig auf den 31.12. verschoben worden.

Damit erhöht sich der Abstand zum Aufteilungszeitraum des Differenzbetrages um ein Jahr. Beginnend mit dem Jahr 2024 erfolgt die Verteilung des Saldos über 3 Jahre bis 2026 ab dem übernächsten Jahr nach Antragstellung nach § 4 Absatz 4 Satz 3.

Insbesondere gilt im Strom zu beachten, dass die Meldung Kosten aus der Implementierung des Redispatch gem. § 34 Abs.15 ARegV beinhaltet. Dazu hat der Verordnungsgeber für Verteilnetzbetreiber im Register „E10. Sonstiges“ Eintragungen bis 30.09.21 nach § 34 Abs.15 S. 1 und ab 01.10.21 nach § 34 Abs. 15 S.2 vorgesehen.
 


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