06.04.2020 | 2020/02 Corona-Krise: Cash is King

Michael Seidel
michael.seidel@bet-energie.de

In den Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen ist derzeit das Krisenmanagement rund um die Corona-Krise in vollem Gange. Dies betrifft die Geschäftsführung, die Leitungsebenen und den operativen Geschäftsbetrieb in allen Sparten der Unternehmen. Zum anderen rückt aber auch das Liquiditätsmanagement und die damit verbundene Existenzsicherung sowie das Risikomanagement der Unternehmen in den Blickpunkt.

Das Controlling hat hierbei eine hohe Verantwortung in Bezug auf die Steuerung und das Berichtswesen. In vielen Fällen planen und steuern die Stadtwerke bisher auf Basis der jährlichen GUV Planung, aber dies ersetzt nicht die jetzt notwendige detaillierte zeitnahe Liquiditätsplanung und Steuerung. 

Viele Unternehmen fragen sich derzeit, ob neben dem Krisenmanagement im operativen Sinne die Zahlungsfähigkeit durch die vorhandenen Finanzmittel und den zugesagten Kreditlinien der Hausbanken gegeben ist. Durch den abrupten „Shutdown“ im Wirtschaftsleben wurden viele Betriebe im gewerblichen Bereich geschlossen und viele Industriebetriebe haben die Produktion vollständig eingestellt. Die Auswirkungen sehen wir u. a. im Verfall der Strompreise am Handelsmarkt. Die Folge ist, dass bereits beschaffte Strommengen im Industriekundenbereich und gewerblichen Bereich nicht mehr verbraucht werden und der Vertrieb eine Long-Position hält, die an der Börse vermarktet werden muss und dies zu geringeren Preisen. Parallel sehen wir ähnliche Effekte im Bereich der Erzeugung. Das daraus resultierende Liquiditätsrisiko muss abgeschätzt und berichtet werden.

Im Netzgeschäft führen die reduzierten Strom- und Gasmengen zu Abweichungen gegenüber der Prognose zur Bestimmung der Netzentgelte und somit im Jahr 2020 zu reduzierten Einnahmen im Netzgeschäft. Dieser negative Effekt auf die Liquidität wird zwar im Netzgeschäft über das Regulierungskonto aufgefangen, muss aber verteilt über 3 Jahre vorfinanziert werden. Auch hier muss eine Abschätzung erfolgen und berichtet werden.

Der Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Woche die Gesetzesgrundlage dafür gelegt, dass den Kunden der Energieversorger die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Strom- und Gasrechnungen gestundet werden können. Dies kann ebenfalls zu weiteren Forderungsausfällen und Liquiditätseinbußen führen! In Abhängigkeit der Geschäftsfelder können sich weitere Implikationen ergeben, deren Beurteilung notwendig ist. Kumuliert wirken all diese Effekte direkt negativ auf die Ertragslage und die Finanzmittel der Unternehmen.

Zur Absicherung der eigenen Solvenz ist es daher dringend notwendig und geboten, sich über seine eigenen Risikopositionen im Klaren zu sein und dies im eigenen Risikoreporting zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, dass alle Debitoren und Kreditoren mit Zahlungszielen, Zahlungsverpflichtungen aus der Investitionstätigkeit usw. erfasst werden und den kurzfristig verfügbaren Zahlungsmitteln und Kreditzusagen gegenübergestellt werden. Ferner sind Worst-Case-Betrachtungen anzustellen, um erkennen zu können, ob die vorhandenen Finanzmittel ausreichen und kurzfristiger Finanzbedarf abzudecken ist. Diese Analysen und Prognosen sollten mindesten auf wöchentlicher Basis erfolgen, um schnell reagieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten zu können.

Die Informationen sind gerade für die Geschäftsführung der Unternehmen von hoher Relevanz, zumal die Haftung der Geschäftsführung einen besonderen Stellenwert im Falle von Zahlungsschwierigkeiten besitzt.

Die Steuerung der Liquidität im kurzfristigen Bereich bekommt jetzt schon und erst recht in der Zukunft einen neuen Stellenwert in den Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen. Gerne unterstützen wir als B E T Sie beim Aufbau und Implementierung von geeigneten Steuerungssystemen zur Sicherung der Liquidität!


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