BET Energie

30.01.2019 | 2019/01 Im Namen der Bundesnetzagentur

Produktivitätsfaktor wider dem tierischen Ernst Bastiaan Milatz und Oliver Radtke
oliver.radtke@bet-energie.de

Die Wege der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind unergründlich. B E T begab sich auf die Spurensuche nach den Kriterien der Festlegung des Produktivitätsfaktors, ohne das Licht der Erkenntnis entzünden zu können. Eine nicht ganz ernst gemeinte Hommage an den Festlegungsprozess.

„Mythen erheben einen Anspruch auf Geltung für die von ihnen behauptete Wahrheit.“

Wir wollen nun, mit dieser Definition im Hinterkopf, in einem semi-ernsten Beitrag den Verfahrensablauf der letzten, durch die Bundesnetzagentur veröffentlichten Festlegung, den Produktivitätsfaktor, näher betrachten. Die Dreifaltigkeit ist in einem anderem Kontext deutlich bekannter, findet allerdings – zufällig – in diesem Beispiel ausgezeichnet Anwendung.

Der Produktivitätsfaktor hat derer drei Namen: Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (GSP), X-Generell und Produktivitätsfaktor (PFt). Doch keiner davon soll umsonst ausgesprochen werden, da alle drei Bezeichnungen dieselbe Absicht verfolgen: Die Erfassung der netzwirtschaftlichen zur gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsentwicklung. Um der Dreifaltigkeit gerecht zu werden, gibt es daher auch drei Akteure: die Bundesnetzagentur, die Gutachter und die Energiebranche. Ein unheilvolles Dreieck, in deren Sphäre es selten einen Gewinner gibt. Auch bei der Methodenauswahl zur Festlegung kamen drei Elemente zum Tragen: die schwedischen Brüder Törnqvist und Malmquist sowie der weniger bekannte (dafür nicht weniger famose) „Blomquist“ (altdeutsch: Frikkelfaktor/Stellschraube).

Letztendlich verbleiben gemäß dem Festlegungskalender noch drei unheilvolle Daten:
der 19.10.2018, der 15.11.2018 und der 05.12.2018.

Unter Berücksichtigung aller mathematischen Axiome wurde vom Gutachter der Bundesnetzagentur am 19.10.2018 ein Produktivitätsfaktor von 1,36 % ermittelt (TQ/MQ). Im Zuge der Konsultation (15.11.2018) mit der Branche wurden „95 Fehler“ identifiziert und an das Portal der Bundesnetzagentur geheftet. Hierzu zählen unter anderem die Fragwürdigkeit der Ergebnisbandbreite der (noch) zwei Methoden.

Einsichtig und fair wurde eine weitere Methode eingeführt. Der „Blomquist“, welcher – weniger statistisch, dafür umso transparenter – eine Korrektur (am 05.12.2018) des GSP um 1/3 nach sich zog und diesen auf einen Wert von 0,9 % festlegte.

Es ist bis dato unbekannt, inwiefern bei dieser manuellen Kalibirierung irdische oder höhere Mächte im Spiel gewesen sind. Eine Absolution der Branche ist bisher ausgebliebem, sodass man sich dieses Jahr beim irdischen Vertreter des Gesetzgebers wiedersieht.

Drei Akteure, drei Methoden, ein Fragezeichen.
Qué será, será…


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