03.02.2020 | Webmagazin 2020/01 Stress für mehr Bilanzkreistreue und Versorgungssicherheit

Simon Kutzner und Peter Edel
simon.kutzner@bet-energie.de

Laut den Übertragungsnetzbetreibern war im Juni 2019 gleich an drei Tagen die Versorgungs- und Systemsicherheit in Deutschland gefährdet. Am 11.12.2019 reagierte die BNetzA mit drei Festlegungen auf diese Systemungleichgewichte im Netzregelverbund: Ob sinnvoll oder nicht, umgesetzt werden müssen sie – und zwar kurzfristig.

In der Konsultationsphase kam deutlich zum Ausdruck: Über die Maßnahmen der BNetzA zur Anreizung der Einhaltung der Bilanzkreistreue lässt sich streiten. Die bereits zwischenzeitlich durchgeführten Maßnahmen der Netzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) für eine bessere Daten- und Prognosequalität werden kaum anerkannt.

Die ersten beiden Festlegungen müssen von allen BKV umgesetzt werden und wirken auch auf die Abrechnung der Netzbetreiber-Differenzbilanzkreise. 

  • 1. Ausgleich des Bilanzkreises bis spätestens 15 Minuten vor Erfüllung: Diese Regelung war bereits im neuen, ab 01.05.2020 anzuwendenden Bilanzkreisvertrag vorgesehen. Jetzt sind die BKV verpflichtet, die Bestimmungen zum Beginn der Intraday-Phase für den Liefertag des 15.01.2020 umzusetzen.
  • 2. Neue Formel zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises: Ab dem 01.02.2020 greift die angepasste Berechnungsformel für den regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis (reBAP). Mit Änderung des sog. „80-%-Kriteriums“ wird ein Zu- bzw. Abschlag auf den reBAP von 50 % fällig, mindestens jedoch 100 €/MWh.

Beide Maßnahmen wirken im derzeit gültigen „Mischpreisverfahren“, das bereits im Juli 2019 vom OLG Düsseldorf als untauglich benannt wurde. Stattdessen soll bis zum 01.06.2020 ein zusätzlicher, unabhängiger Regelarbeitsmarkt eingeführt werden. 

Die dritte Festlegung betrifft die Netz- und Messstellenbetreiber.

  • 3. Anpassung von GPKE, WiM und MaBiS für die werktägliche Übermittlung von RLM-Messwerten: Die dritte Festlegung erweitert punktuell die bereits mit „MaKo 2020“ neugeregelten Prozesse. Außerdem müssen Messstellenbetreiber ab 01.04.2020 viertelstündliche Messwerte aus Marktlokationen mit klassischer registrierender Leistungsmessung (RLM) werktäglich dem ÜBN übermitteln. Hierfür sind die ÜNB über den bisherigen Regelungsumfang hinaus ebenfalls in den Stammdatenaustausch für Marktlokationen mit RLM-gemessenen Messlokationen einzubeziehen. Netzbetreiber dagegen werden verpflichtet, ihre Netzgangzeitreihen werktäglich an den ÜNB zu übermitteln sowie die Stammdatenübermittlung auszuweiten.  

All diese beabsichtigten Maßnahmen zur Anreizung der Einhaltung der Bilanzkreistreue zielen auf höhere Versorgungssicherheit ab. Zusätzlich zur Umsetzung der drei neuen Festlegungen der BNetzA müssen alle BKV und Netzbetreiber weiterhin daran arbeiten, eine möglichst hohe Daten- und Prognosequalität sicherzustellen.
 

Benchmarken Sie jetzt Ihre Daten- und Prognosequalität!

Wie ihre Ausgleichsenergiekosten einzuordnen sind, können Energievertriebe im 
B E T plant aktuell den vierten bundesweiten Benchmark – die Ergebnisse finden Sie hier. Ausgleichsenergiebenchmark

Netzbetreiber tragen durch die Anpassung ihrer Standardlastprofile zur Erhaltung der Versorgungssicherheit bei. Unser MaBiS-Benchmark 4.0 aus dem Jahr 2018 zeigte, dass weit über die Hälfte der Netzbetreiber mittlerweile netzspezifische Lastprofile einsetzen. Am Benchmark nahmen 35 Netzbetreiber aus 10 Bundesländern und aus allen vier Regelzonen teil. 

Bereits mit einer erstmaligen Anpassung der Standardlastprofile können oft signifikante Mengenabweichungen im Differenzbilanzkreis reduziert werden. Regelmäßige Profilanpassungen sorgen für nachhaltige Verbesserungen, da sie die wechselhaften Verhaltensweisen der Haushalte, Prosumer und nicht-leistungsgemessenen Einspeiser abbilden.
 

Link Abbildung: Teilnehmer MaBiS-Benchmark 4.0

Im ersten Quartal 2020 startet B E T mit dem > fünften bundesweiten MaBiS-Benchmark, um die Bilanzierungsqualitäten der Netzbetreiber der Jahre 2018 und 2019 zu vergleichen und zu optimieren. Wir freuen uns auf Sie.


Zurück zu Webmagazin