BET Energie

Barometer der Digitalisierung:
Gutachten "Regulierung, Flexibilisierung & Sektorkopplung"


Gutachten zum Topthema 2 "Regulierung, Flexibilisierung und Sektorkopplung" veröffentlicht
Durch Spitzenglättung flexible Verbraucher sicher und effizient in das Energiesystem integrieren.

Wie neue Verbraucher sicher in die Verteilernetze integriert und ihre Flexibilität für das Energiesystem nutzbar gemacht werden können, ist Gegenstand des BET-Gutachtens zum Topthema 2, das am 28.08.2019 durch das BMWi veröffentlicht wurde.

Im Gutachten wird als Ausgestaltung des § 14a EnWG die Einführung des neuen Instruments der "Spitzenglättung" für die Integration der flexiblen Lasten in das Energiesystem vorgeschlagen. Durch die Spitzenglättung wird der Marktzugang und die Wirtschaftlichkeit neuer, flexibler Stromanwendungen verbessert. Gleichzeitig werden Engpässe im Niederspannungsnetz effizient gemanagt und der Netzausbau auf ein wirtschaftlich sinnvolles Maß begrenzt.

Projektrahmen

Das Digitalisierungsbarometer wird als Fortschrittsmesser jährlich die Umsetzung der Energiewende abbilden und bewerten.

  • EY, B E T und WIK vom BMWi als Gutachter über fünf Jahre beauftragt
  • Beirat aus Verbänden und Wirtschaft bringt Perspektive der betroffenen Interessensgruppen in das Projekt ein
  • Gutachten geben Empfehlungen für die Einbindung der Verbraucher, den Ausbau der Infrastruktur oder einen flexiblen Energiemarkt

Ziel ist es, bis 2021 jährlich ein Digitalisierungs- Barometer zu erstellen, das den aktuellen Stand und Fortschritt der Energiewende widerspiegelt. Drei darüber hinaus gehende Gutachten sollen zudem Impulse setzen und Handlungsempfehlungen für ausgewählte Top-Themen geben.

Zu den Gutachtern zählen die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY), das Beratungsunternehmen BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH (B E T) sowie das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).

 Pressemitteilung zum Projektstart vom 31.01.2018

Branchendiskussionsprozess zur Ausgestaltung des §14a EnWG

Auf Basis des BET-Vorschlags der „Spitzenglättung“ hat das BMWi im Herbst 2019 eine von BET begleitete Branchendiskussion zur Weiterentwicklung des § 14a EnWG gestartet, in der bis zum Sommer 2020 die offenen Umsetzungsfragen diskutiert und einer Klärung zugeführt werden sollen. BET wird diesen Prozess inhaltlich und strukturell so gestalten, dass die Diskussion sehr zielgerichtet geführt wird und zügig für alle Betroffenen taugliche Lösungen erarbeitet werden.

Topthemen

Im Rahmen des Barometers Digitalisierung der Energiewende erstellen die Ernst & Young GmbH gemeinsam mit BET und der WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH drei Gutachten zu folgenden Themen:

Impuls zur Flexibilisierung: Modell "Spitzenglättung"

Webbeitrag von 30.01.2019
von Wolfgang Zander und Ulrich Rosen

 

Im vergangenen Jahr konnten mehr als 1,7 Mio. dezentrale Erzeugungsanlagen den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix erstmals auf über 40 % steigern. Das klingt nach einer Erfolgsgeschichte, aber: Auch neue flexible Lasten – allen voran die Elektromobilität – drängen in das System. Sind die Marktregeln und die notwendige Digitalisierung des Energiesystems dafür ausgereift oder hinken wir hinterher?

Mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt für das Gelingen der Energiewende gemacht. Zur Begleitung der Umsetzung beauftragte das BMWi im Herbst 2017 EY, B E T und WIK mit der Erstellung des „Barometer Digitalisierung der Energiewende“ sowie drei weiterer Gutachten zu den Topthemen Verbraucher und Geschäftsmodelle, Flexibilisierung sowie Telekommunikationsinfrastruktur. Nach einem Jahr intensiver Diskussionen mit der Politik und Branchenvertretern wurden die Gutachten zum Jahresende 2018 fertiggestellt und sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2019 veröffentlicht werden.

Im Rahmen des Gutachtens zu Topthema 2 wurde im Schwerpunkt das Modell der „Spitzenglättung“ erarbeitet, das in der beginnenden Branchendiskussion schon breite Beachtung gefunden hat. Der aktuelle Ordnungsrahmen sieht zwar mit § 14a des EnWG eine netzseitige Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung grundsätzlich vor, enthält aber keine genaueren Ausführungsbestimmungen. Mit dem Modell der Spitzenglättung und der Einführung einer „bedingten Netznutzung“ für flexible Verbraucher liegt nun ein konkreter Vorschlag für ein neues Netzzugangs- und Netzentgeltsystem vor. Dies ermöglicht insbesondere auch die reibungslose Integration der Elektromobilität in das Energiesystem, vermeidet dabei volkswirtschaftlich ineffizienten Netzausbau und schafft bessere Rahmenbedingungen für innovative Geschäftsmodelle.

Mit dem Modell „Spitzenglättung“ nimmt die Digitalisierung des Energiesystems konkrete Gestalt an. Dazu gehört der Aufbau einer kontinuierlichen Netzzustandsüberwachung in den heute weitestgehend noch als „Black Box“ geführten Niederspannungsnetzen. Im Vorfeld hierzu muss auch die Netzplanung digitalisiert und automatisiert werden. Aber auch die Vertriebe müssen zunehmend digitale Geschäftsmodelle für die Bewirtschaftung der dezentralen Flexibilitäten entwickeln und umsetzen. Gemeinsame Basis für all diese Aktivitäten ist eine IKT-Infrastruktur mit Smart-Meter-Gateways und zuverlässigen, cybersicheren Kommunikationsnetzen.

Damit all dies reibungslos und rechtzeitig funktioniert, muss der Ordnungsrahmen zügig angepasst werden. Die Akteure müssen sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten: Das Digitalisierungsbarometer zeigt steigenden (Handlungs-)Druck an!

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Dr. Wolfgang Zander
Generalbevollmächtigter
 

E-Mail    |    Profil
+49 241 47062-418


 

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