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13.01.2022 | Newsletter Ausgabe 01/2021 Kalkulatorische Bewertung des Anlagevermögens

Michael Timm-Piske
michael.timm-piske@bet-energie.de

Die kalkulatorischen Kostenpositionen stellen einen großen und wichtigen Anteil an den Gesamtkosten eines Netzbetreibers dar. Diese basieren zu einem erheblichen Teil auf dem Anlagevermögen und der kalkulatorischen Bewertung. Daher sollte diesem auch die entsprechende Beachtung zukommen. Insbesondere im Hinblick auf die Kostenprüfung steht eine Aktualisierung der kalkulatorischen Bewertung des Anlagevermögens an. Seit der letzten Kostenprüfung wurden einige Aspekte klarer.

Nachaktivierung / Zuschreibung

Einige Regulierungsbehörden behandeln Nachaktivierung im Gegensatz zur handelsrechtlichen Sicht wie eine neue Anlage. Wurde bspw. eine Anlage in 2019 aktiviert und erfolgen auf die gleiche Anlagenummer in 2020 Nachaktivierungen, wurde diese im Rahmen des Antrags auf Kapitalkostenaufschlag z. T. in eine neue Jahresscheibe derselben Anlagengruppe dargestellt. Diese Vorgehensweise ist regulatorisch wünschenswert, weil somit die gesamte Anlage refinanziert werden kann; sie führt jedoch zu einigen Herausforderungen im Abgleich mit der handelsrechtlichen Welt. Zudem muss für den Fall eines Anlagenabgangs dokumentiert sein, wann dies der Fall war und über welche Jahresscheiben sich die Werte verteilen.

Kalkulatorische Bewertung Anlagenabgang

Wird eine Anlage verschrottet oder geht aus anderen Gründen ab, werden in der GuV die Restbuchwerte abzüglich Verkaufserlösen als Verluste aus Anlagenabgang dargestellt. Diese Werte entsprechen jedoch den handelsrechtlichen und nicht den kalkulatorischen Werten. Da die Nutzungsdauern der Netzentgeltverordnungen meistens länger sind, gehen hier mitunter Werte verloren. Es ist daher wichtig, auch hier eine kalkulatorische Bewertung durchzuführen und erst recht, mit der zuvor beschriebenen Aufteilung auf mehrere Jahresscheiben.

Für die kalkulatorische Bewertung des Anlagevermögens stellt B E T ein Werkzeug auf Excel-Basis zur Verfügung, das sich seit vielen Jahren bewährt hat. In dem AV-Tool werden die oben angesprochenen Sachverhalte, aber auch alle anderen regulatorischen Besonderheiten, wie Nutzungsdauerwechsel, Netzübernahmen etc., abgebildet. 

Neben der automatischen Überführung der AHK-Werte in die Erhebungsbögen zur Kostenprüfung sind auch die von der BNetzA veröffentlichten Indexreihen [ Excel  ] in der aktuellen Version des AV-Tools hinterlegt. Damit steht Ihnen ein Werkzeug zur Verfügung, das auch in der Kostenprüfung ein wertvoller Helfer ist.


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