21.09.2022 | Webmagazin 2022/04 Beleuchtung im Zeichen der gegenwärtigen Energie-Krise

Wie Kommunen und Versorger sichtbare Zeichen zum Energiesparen setzen können Armin Bechtel | Dr. Peter Zink
armin.bechtel@bet-energie.de

Die Kommunen und ihre Energieversorger prüfen im Moment alle Möglichkeiten, die zur dringend gebotenen Energieeinsparung beitragen können. Nicht zuletzt ist sofortiges Handeln auf kommunaler Ebene auch eine Frage der Glaubwürdigkeit gegenüber den Bürger*innen, um politische Appelle zur privaten Einsparung zu untermauern. Unmittelbar mit den Augen erkennbar sind alle Optimierungen in der öffentlichen Beleuchtung, wo sich je nach technologischer Vorsorge kurz- oder mittelfristige Einsparpotenziale bieten.

In der Krise stehen alle Energieverbräuche auf dem Prüfstand, so dass auch die öffentliche Beleuchtung kritisch betrachtet und die Abschaltung von Anstrahlungen und auch die Reduktion der Straßenbeleuchtung in den Blick genommen wird. Werden die Juristen gefragt, ist vieles möglich. Demnach würde es ausreichen, einige kritische Gefahrenpunkte zu beleuchten.

Eigentlich sollten die schlimmsten „Energiefresser“ zwischenzeitlich gegen effektive LED-Leuchten ausgetauscht sein. Trotz vieler Anstrengungen und auch Förderprogrammen haben dennoch weniger als die Hälfte der deutschen Kommunen den Umstieg zu LED bereits vollzogen. Wie sieht es aus mit den Natriumdampf-Leuchtmitteln und Leuchtstofflampen? Gerade letztere werden in naher Zukunft vom Markt genommen – analog zu den Quecksilberdampfleuchtmitteln, wo dieses schon vor geraumer Zeit geschehen ist. Es ist also höchste Zeit, dass jeder Betreiber prüft, wie derzeit seine Leuchtmittel zusammengesetzt sind und welches Einsparpotenzial noch vorhanden ist. Dies lässt sich zwar nicht unmittelbar umsetzen als kurzfristiger Beitrag zur Energiereduktion in der Krise, aber bereits heute ist es nun auch politisch geboten, hier aktiv zu werden und die ausstehende LEDifizierung zu planen.

Die verwendeten Leuchtmittel sind aber nur die eine Seite der Medaille. Deutlich zurückhaltender wurde die Beleuchtungssteuerung behandelt. Dies rächt sich jetzt bei der Diskussion darüber, welche Leuchten kurzfristig gedimmt oder zeitweise oder gänzlich abgeschaltet werden können. Das Stichwort lautet hier bedarfsgerechte Beleuchtung! Die gute alte Tonfrequenzrundsteuerung bietet, falls sie vorhanden ist, diesbezüglich leider nicht besonders viele Optionen: In der Regel Ein- und Ausschaltung und oft noch eine Halbnachtschaltung – mehr nicht – und meistens ohne weitere Unterteilung für das gesamte Beleuchtungsgebiet. Nicht gerade die idealen Voraussetzungen, um in der jetzigen Zeit flexibel und bedarfsgerecht steuern zu können. In Anbetracht der Lage wäre es  viel praktischer, zumindest gruppenweise und in verschiedenen Helligkeitsgraden steuern zu können – im Idealfall vielleicht sogar bis hin zur Einzellichtpunktsteuerung. Technisch gesehen ist das heute alles kein Problem mehr. Es gibt die verschiedensten Systeme und Hersteller. 

Und es geht hier nicht nur um die reine Energieeinsparung, die nach einem erfolgten Übergang zu LED-Beleuchtung nicht in allen Steuer-Szenarien sehr hoch ist. Es geht auch darum, für die Bürgerinnen und Bürger sichtbare Zeichen der Einsparung zu setzen, um als Kommune bei der Energieeinsparung als Vorbild voranzugehen. 

Hier hat die Anstrahlung wichtiger öffentlicher Gebäude eine besondere Bedeutung, da deutlich sichtbare Maßnahmen umgesetzt werden können, ohne dass Sicherheitseinbußen kritisch abgewogen werden müssen. Doch auch hier kann nur der Betreiber, der über eine moderne Fernsteuerung der Beleuchtung verfügt, dies einfach, schnell, kostengünstig und flexibel umsetzen. 

Daher sollten Sie die Krise zum Anlass nehmen, sich über die Modernisierung Ihrer öffentlichen Beleuchtung und eine mögliche Beleuchtungssteuerung Gedanken zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei, um Ihnen einen Überblick über mögliche Optionen zu geben und mit Ihnen gemeinsam abzuwägen, welche Maßnahmen für Ihre spezifische Situation am besten geeignet sind.

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