Im Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) wird klargestellt, dass ab Inkrafttreten des Gesetzes der Gateway-Administrator (GWA) für alle "an das Smart-Meter-Gateway angeschlossenen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen sowie diesbezügliche Zusatzleistungen" zuständig ist. Somit fällt fortan auch das CLS-Management in seinen Aufgabenbereich. Unter den Mindestumfang fällt auch die Full-Service-Dienstleistung des Messstellenbetreibers zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen nach § 14a EnWG.
Das Controllable Local System (CLS) kann im Sinne des Redispatch 2.0 als eine dezentrale Technische Ressource (TR) beschrieben werden, welche vor allem in der Niederspannung durch die Anbindung an ein intelligentes Messsystem markt- und netzorientiert bewirtschaftet wird. Eine Technische Ressource, z.B. eine Wärmepumpe, kann ab dem 01.04.2024 als Bestandteil der Lokationsbündelstruktur durch das standardisierte Mess- und Steuerkonzept einer Liegenschaft abgebildet werden. Diese Vereinheitlichung ist eine der Grundlagen dafür, dass ab 2024 eine Leistungslimitierung bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG erfolgen kann.
Zur Umsetzung dieser Dienstleistung muss der Messstellenbetreiber dem Endkunden zusätzlich zum intelligenten Messsystem auch eine Steuerungseinrichtung bereitstellen, die über den CLS-Kanal des Smart-Meter-Gateways erreichbar ist, z.B. eine FNN Steuerbox. Die Verantwortung des Messstellenbetreibers endet an der Kundenschnittstelle dieser Steuerungseinrichtung. Ab diesem Punkt wird eine individuelle Kundenlösung die Umsetzung der Steuerbefehle gemäß § 14a EnWG übernehmen. Dies kann zum Beispiel über die Weitergabe des Befehls an ein Energiemanagementsystem oder die einfache Ansteuerung der Verbrauchseinrichtung über die analogen Ausgänge der Steuerbox erfolgen.
Im Rahmen des Universalbestellprozesses, der ab dem 01.10.2023 in Kraft treten wird, können neue Mess- und Steuerprodukte von einem Lieferanten oder einem Netzbetreiber beim Messstellenbetreiber bestellt werden. Ein Netzbetreiber kann dann beispielsweise ein Schaltzeitprofil für eine spezifische Technische Ressource oder den gesamten Netzanschluss bestellen, um die "Statische Steuerung" durch den Messstellenbetreiber als Dienstleistung umsetzen zu lassen.
Zur Abwicklung des Universalbestellprozesses vergibt der Messstellenbetreiber bzw. sein GWA eine Prioritätsstufe für den empfangenen Steuerbefehl. Eine FNN-Steuerbox erhält beispielsweise die Priorität 2 für ein langfristiges Schaltzeitprofil des Netzbetreibers, während eine ad-hoc Leistungslimitierung im Rahmen des "Dynamischen Steuerns" mit der Priorität 1 versehen wird. Die ad-hoc Steuerung eines Direktvermarkters (Priorität 3) oder die langfristige Vorgabe eines Lieferantenfahrplans (Priorität 4) werden ebenfalls durch den GWA über das CLS-Management auf die Steuerungseinrichtung übertragen. Dabei erfolgt eine umfassende Information der jeweils anderen Marktrollen (Netzbetreiber/Lieferant) über die beauftragte Steuerung bzw. Limitierung.
Zur Übertragung von ad-hoc Steuerbefehlen ist die heutige Marktkommunikation via EDIFACT nicht geeignet. Daher wird mit dem Universalbestellprozess zum 01.04.2024 ein neues, hochautomatisiertes Austauschformat zwischen den Marktrollen etabliert – eine standardisierte Web-API. Über diese Erweiterung der Marktkommunikation wird es künftig möglich sein, dass ein Netzbetreiber die Bezugsleistung einer Technischen Ressource oder eines gesamten Netzanschlusses innerhalb von sechs Sekunden über das CLS-Management limitieren lässt.
Zusammenfassend wird das CLS-Management des GWA damit in die herkömmliche "langsame" Marktkommunikation via EDIFACT und in die neue "schnelle" Marktkommunikation via REST-API eingebunden. Zudem ist eine Priorisierungsfunktion von Steuerbefehlen im CLS-Management anzugliedern, welche implizit durch den Universalbestellprozess dort verordnet wird.
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Programm und Anmeldung