28.04.2022 | Webmagazin 2022/02 Das Geld liegt auf der Straße – wie die THG-Minderungsquote die E-Mobilität revolutioniert

38. BImSchV macht die E-Mobilität für Stadtwerke profitabel Sebastian Seier | Nikolai Falter
sebastian.seier@bet-energie.de

Die verbesserten Rahmenbedingungen für die Anrechnung von Strom auf die THG-Minderungsquoten revolutionieren das Geschäft mit öffentlichen Ladesäulen. Zusätzliche Einnahmen von teilweise über 20 ct/kWh erlauben gänzlich neue Geschäftsmodelle. Auch Elektromobilitätskund*innen von Stadtwerken können profitieren.

Schon seit einiger Zeit besteht für Mineralölunternehmen die Verpflichtung, die durch Benzin und Diesel verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Artikel 37a, Absatz 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) schreibt vor, dass die Unternehmen diese Emissionen bis 2030 um 30 % mindern müssen.
Seit 2018 kann auch für E-Autos genutzter Strom auf die Minderungsquote angerechnet werden. Mit der novellierten 38. BImSchV haben sich die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität – u. a. durch die dreifache Anrechnung der Strommenge – Anfang 2022 noch einmal deutlich verbessert.

Da die Mineralölunternehmen selbst nicht ausreichende Mengen an Strom im Verkehrssektor absetzen, bedienen sie sich bei der Erfüllung ihrer Pflichten Dritter. Insbesondere Stadtwerke, die über öffentliche Ladesäulen, ihre E-Mobilitätskund*innen und Ladepunkte für den eigenen Fuhrpark signifikante Ladestrommengen abgeben, können davon profitieren.

Eine von BET erstellte Marktübersicht von White-Label-Dienstleistern in diesem Bereich zeigt, dass Stadtwerke pro Megawattstunde, die sie an Elektromobilisten abgeben, bei den Anfang April geltenden Marktpreisen Zusatzerlöse von bis zu 235 Euro erzielen können.

Insbesondere das bisher häufig defizitäre Geschäftsmodell öffentlicher Ladeinfrastruktur kann davon profitieren. Während in der Vergangheit die Preissetzung so erfolgen musste, dass über den Endkundenpreis eine Amortisation der Ladesäulen zumindest theoretisch möglich erschien, eröffnen THG-Quoten-Erlöse von bis zu 23,5 ct/kWh eine neue strategische Option: Mit möglichst geringen Endkundenpreisen so viel Ladestrom wie möglich abgeben, um die Erlöse aus der THG-Minderungsquote zu maximieren.

Ermöglichen die Stadtwerke ihren Elektromobilitätskund*innen zudem die pauschale Anrechnung des privaten E-PKWs und registrieren sie auch ihre eigenen E-Fahrzeuge, sind weitere Erlöse von bis zu 470 Euro pro PKW möglich, wovon die Kund*innen i. d. R. ca. 250 Euro erhalten.
Für Energieversorger liegt das Geld somit fast buchstäblich auf der Straße. Mit dem richtigen Dienstleister können über die THG-Minderungsquotenzertifikate aufwandsarm schnelle Zusatzeinnahmen generiert werden.

 

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