03.02.2022 | Webmagazin 2022/01 Die EU-Taxonomie

Wie nachhaltig sind die neuen Gaskraftwerke? Lukas Schuffelen | Andreas Görtz
lukas.schuffelen@bet-energie.de

„Sondertaxonomie für Atom und Gas“, „Verwässerter Entwurf“, „Greenwashing“ – der an Silvester veröffentlichte Kommissionsentwurf zur EU-Taxonomie sorgt für Unmut bei Umweltverbänden und prägt die energiepolitische Debatte. Um das Klima zu schützen und die dafür notwendigen Investitionen anzuschieben, will die EU-Atom- und Gaskraftwerke als nachhaltig erklären. Doch an den Nachhaltigkeitsstempel sind strikte Auflagen geknüpft. Wann können Gaskraftwerke und deren Betreiber diese realistisch erfüllen?

Die Taxonomie ist eine Liste von Aktivitäten, die offiziell als ökologisch nachhaltige Investitionen gelten sollen. Sie soll als Orientierungshilfe für Anleger dienen, um deren Kapital für die Energiewende zu mobilisieren. Zusammen mit den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten steigt damit der Druck auf alle Finanzmarktteilnehmer, den Anteil an Investitionen, mit denen nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, zu erhöhen.

Für Energie- und Wärmeerzeugungsinfrastrukturen gilt grundsätzlich erst einmal ein technologieneutraler Grenzwert von 100 g CO2-Äquivalenten pro kWh. Der Wert bezieht sich auf den Lebenszyklus – also inkl. Emissionen aus Hilfsenergien, den vorgelagerten Bereitstellungsketten und für die Herstellung der Anlagen. Dieses Kriterium kann somit nur von erneuerbaren Energien (PV, Windenergie und Wasserkraft), der Kernenergie oder hocheffizienten Gaskraftwerken erfüllt werden, in denen zu erheblichen Anteilen klimananeutrale Gase verbrannt werden (vgl. Abbildung oben). Zudem definiert die Taxonomie Energie- und Wärmeerzeugungsinfrastrukturen, deren direkte Emissionen 270 g C02-Äquivalenten pro kWh überschreiten, als „erheblich umweltschädlich".

Gasbefeuerte Anlagen, die vor 2031 eine Baugenehmigung erhalten, können von einer Übergangsregelung Gebrauch machen. Sie können EU-Taxonomie-konform errichtet und betrieben werden, sofern u. a. 

  • die direkten Emissionen unterhalb von 270 g C02-Äquivalenten pro kWh Energie Output liegen (alternativ können Gaskraftwerke zur reinen Stromerzeugung diese Anforderungen durch Einhaltung eines THG-Budgets i.H.v. 550 kg CO2-Äquivalenten pro kW im Durchschnitt über 20 Jahre einhalten),
  • eine 100 %ige Umstellung auf erneuerbare oder kohlenstoffarme Gase bis zum 31.12.2035 erfolgt, und
  • eine bestehende Anlage ersetzt wird, 
    deren Ersatz zu einer Minderung der spez. Emissionen um mindestens 55 % führen,
    deren Strom-/Wärmeoutput nicht effizient aus erneuerbaren Energien ersetzt werden kann und
    deren Kapazität nicht um 15 % überschritten wird (gilt nur für Gaskraftwerke zur reinen Stromerzeugung).

Wenn von Projektrealisierungszeiträumen von mindestens vier Jahren ausgegangen wird, müssen Neuanlagen in weniger als zehn Jahren vollständig auf erneuerbare oder kohlenstoffarme Gase umgestellt werden. Im Fernwärmebereich bedarf es zudem Braunkohle- oder sehr ineffiziente Steinkohlekapazitäten im Bestand, damit das Ersatzkriterium erfüllt wird, um nicht direkt die Lebenszyklus-THG-Emissionen von weniger als 100 g/kWh einhalten zu müssen. 

Für Projektentwickler und Investoren stellt sich die Frage, wie sie die progressiv ausgestaltete Nutzungsverpflichtung erneuerbarer oder kohlenstoffarmer Gase bei Gaskraftwerksprojekten erfüllen sollen bzw. können. Da die stoffliche Nutzung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff in der Industrie in der mittleren Frist vermutlich den Vorzug haben wird, kommt vorerst nur "blauer Wasserstoff" (Dampfreduzierung oder Pyrolyse von Erdgas mit CCS) in Frage. Abgesehen von den operativen Problemen, diese Mengen zu kontrahieren, ist ein wirtschaftlicher Betrieb EU-Taxonomie-konformer Gaskraftwerke mit Blick auf die absehbar deutlich höheren Grenzkosten gegenüber Bestandsgaskraftwerken kaum bzw. nur außerhalb eines Energy-Only-Markts vorstellbar. 

Von daher geht nach unserer vorläufigen Einschätzung von der EU-Taxonomie vorerst kein grundsätzlich positiver Impuls für den Bau von neuen Gaskraftwerken aus. Vielmehr muss genau abgewogen und analysiert werden, welche Optionen bei den einzelnen Marktteilnehmern realistisch umsetzbar sind. Sprechen Sie uns gerne dazu an.


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