Hochlauf bei Wärmepumpen nur verzögert, aber nicht aufzuhalten
Die ersten Versionen des GEG sahen noch im Falle einer nicht-reparierbaren, kaputten Heizung ab 2024 eine Pflicht für den Einbau neuer, entsprechend anteilig grüner, Heizungen vor, die in den meisten Fällen eine elektrische Wärmepumpe sein dürfte. Das nun seit Jahresbeginn geltende GEG enthält einige Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. Für Bestandsbauten verschiebt sich die Frist bis zum Inkrafttreten der jeweiligen kommunalen Wärmeplanung. Insbesondere für Gasheizungen, die ab dem 1.1. dieses Jahres eingebaut werden, sieht der Gesetzgeber nach § 71 GEG (9) vor, dass ein wachsender Anteil „der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird“. Liegt der Pflichtanteil ab 2029 bei moderaten 15 %, steigt er bis 2035 auf 30 % und ab 2040 auf 60 %. Ab 2045 muss er dann wegen der angestrebten Klimaneutralität 100 % betragen.
Daneben tritt eine Pflicht zur Beratung der Endkund*innen in Kraft, die auf die künftige Unwirtschaftlichkeit von fossilen Heizungen hinweisen soll. Neben den absehbar steigenden CO2-Abgaben kommen als weitere Faktoren die nur schwer planbaren Kosten der „grünen Gase“ und eine ungewisse Kostenentwicklung für den Weiterbetrieb der Erdgasnetze hinzu. Durch die absehbar deutlich rückgängigen Gasabsätze werden die Netzentgelte vermutlich stark steigen, abhängig vom zukünftigen regulatorischen Rahmen. Diese Tatsache, die absehbaren Skaleneffekte beim Hochlauf des Wärmepumpenmarktes und die Erkenntnis, dass die „Wärmepumpe nicht nur im Neubau funktioniert“ werden die elektrische Wärmepumpe absehbar zur vorherrschenden Technologie neben den Wärmenetzen machen.
Kommunale Wärmeplanung und Wärmemarktstrategien benötigen die Kundensicht
Laufende Projekte aus der kommunalen Wärmeplanung und zu Wärme- und Gasnetzstrategien zeigen, dass die Perspektive der Endkund*innen entscheidend ist. Die Abbildung der unterschiedlichen Kombinationen von Kunden (Gebäudetypen) und (Heizungs-)Technologien, die Verwendung der BET- Energiepreisszenarien sowie die Berücksichtigung der geltenden Förderkulisse ermöglichen eine wirtschaftliche und ökologische Bewertung im Zeitverlauf. Hierbei kommt kundenindividuell das BET KuTeK-Tool zum Einsatz.
Auf Basis dieser Ergebnisse lassen sich über die Technologiewechsel- und Modernisierungsraten im Zeitverlauf eine gebäudetypscharfe und bei Bedarf auch georeferenzierte Ableitung der lokalen Wärmeversorgung ableiten. Diese Erkenntnisse sind sowohl für die kommunale Wärmeplanung als auch für die Wärmemarktstrategie eines EVU einschließlich der Entwicklung einer Strategie für die Zukunft der Gasnetze essenziell.
Herausforderung für elektrische Netze
Neben der Zukunft der Gasnetze hat der Hochlauf der Wärmepumpen einen absehbaren Effekt auf die Stromverteilnetze, so dass dieser im Rahmen von Strom-Zielnetzplanungen zwingend berücksichtigt werden muss. Von der BET begleitete Projekte zur Zielnetzplanung zeigen auf der Lastseite – wenig überraschend – neben dem großen Einfluss der Elektromobilität auch einen deutlichen Einfluss dieser Elektrifizierung der Wärme. Abgeleitet aus den im KuTeK-Tool genutzten Gebäudetypen und den darauf ausgelegten Wärmeerzeugern lassen sich elektrische Anschlussleistungen abschätzen und bei Bedarf georeferenziert zuordnen. Darüber hinaus spielt auch die elektrische Wärmeerzeugung für Wärmenetze mittels Großwärmepumpen und Elektrodenkesseln eine entscheidende Rolle beim Stromnetzausbau.
Zudem immenser Ausbau von Wärmenetzen und -erzeugung notwendig
Wärmepumpen sind aber insbesondere im verdichteten Raum aufgrund von Abstandsregeln und Geräuschemissionen nur eingeschränkt einsetzbar. Wärmenetze sind hier jedoch i.d.R. sehr gut geeignet. Diese gelten als Erfüllungsoption nach GEG, sofern sie den im Wärmeplanungsgesetz definierten Anforderungen an Wärmenetze entsprechen (z.B. Vorliegen eines Dekarbonisierungsfahrplans oder Transformationsplans nach BEW bis Ende 2026). Gebiete für Wärmenetze müssen bei der Erstellung eines Transformationsplan bzw. in der kommunalen Wärmeplanung GIS-basiert identifiziert, näher untersucht und bewertet werden. In dieser Bewertung sind unterschiedliche Aspekte wie z.B. die Möglichkeiten zur Bereitstellung von klimaschonender Wärme, die Realisierung von Kundenanschlüssen oder auch das Investitionsvolumen und die Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Fazit:
Das GEG setzt im Zusammenspiel mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) die Rahmenbedingungen für den Hochlauf von (dezentralen) Wärmepumpen sowie für den starken Ausbau von Wärmenetzen. Für die Bewertung dieser Technologien setzt BET geeignete Tools ein und verfügt über eine breite Projekterfahrung, um Stadtwerke und Versorger bei der Strategieentwicklung für die anstehende Transformation über alle Netzarten zu unterstützen.