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03.02.2021 | 2021/01 Kostenprüfung Gas – die Konsultation der BNetzA hält keine Überraschungen bereit

Micha Ries und Oliver Radtke
oliver.radtke@bet-energie.de

Die BNetzA hat am 09.12.2020 offiziell die geplante Festlegung für die Kostenerhebung Gas für die 4. Regulierungsperiode zur Konsultation gestellt. Um es vorwegzunehmen: Es hat keine großen Überraschungen gegeben. Bis zum 18.01.2021 konnten hierzu Stellungnahmen bei der BNetzA eingereicht werden, mit der finalen Festlegung wird im Februar gerechnet.

Nachdem im Vorfeld der Erhebungsbogen im sogenannte „Pretest“ durch die Verbände bewertet und kommentiert wurde, ging nun eine leicht veränderte Version in die Veröffentlichung. Wesentliche Kritikpunkte der Verbände wurden nicht umgesetzt. Diese richteten sich insbesondere an die Kleinteiligkeit, aber auch an den enormen Bearbeitungsaufwand für die Befüllung des Erhebungsbogens nebst den flankierenden Erläuterungen im Bericht nach § 28 GasNEV. 

Der Erhebungsbogen selbst ist mit seinen 21 Registern im Format der Vorgängerversionen gehalten, sodass man sich rasch zurechtfindet. Es sind weitere Datenanforderungen hinzugekommen, so werden unter anderem die angesetzten Schlüssel standardisiert abgefragt. 

Der Aufwand für die Datenaufbereitung und die Dokumentation in dem Bericht ist im Vergleich zur letzten Kostenerhebung sowohl für den Netzbetreiber als auch für die Pacht- und Dienstleistungsmodelle  nochmals deutlich gestiegen. 

In der Konsultation werden die schon vermuteten Abgabefristen bestätigt. Hier gilt für Unternehmen im vollständigen Verfahren, dass die Unterlagen vollständig bis zum 01.07.2021 bei der Behörde vorliegen müssen. Unternehmen im vereinfachten Verfahren haben etwas mehr Zeit und müssen bis zum 30.09.2021 die erforderlichen Daten aufbereiten und einreichen. 

Inwieweit sich die Landesregulierungsbehörden an die Vorgaben und Fristen der BNetzA orientieren, bleibt abzuwarten. Es ist aber zu vermuten, dass sich ein Großteil der Landesregulierungskammern der Vorlage der BNetzA anschließen wird.

Stellungnahmen konnten bis zum 18.01.2021 bei der BNetzA eingereicht werden. Dies wurde reichlich in Anspruch genommen, auch B E T hat eine eigene Stellungnahme verfasst [ > PDF-Stellungnahme ]. Nun bleibt abzuwarten, ob sich die BNetzA die Kritik zu Herzen nimmt und die Datenanforderung auf ein erforderliches Maß mindert. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit bleibt dies vermutlich ein hoffnungvoller Wunsch.

Auch wenn einzelne Punkte der Datenerhebung vielleicht noch angepasst werden, so bleibt die Struktur der Datenerhebung sicherlich erhalten und der Aufwand darf nicht unterschätzt werden. B E T wird wieder die nötigen Kalkulationswerkzeuge und Berichtsvorlagen zur Verfügung stellen und kann Sie unterstützen.


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