06.02.2023 | Webmagazin 2023/01 Mehr als Fahrzeugbeschaffung

Herausforderungen auf dem Weg zum emissionsfreien Fuhrpark Nikolai Falter
nikolai.falter@bet-energie.de

Gesetzliche Vorgaben und eigene Nachhaltigkeitsziele erfordern von Unternehmen der öffentlichen Hand die Umstellung des Fuhrparks und den Aufbau betriebseigener Ladeinfrastruktur. 
Mit dem SaubFahrzeugBeschG stellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen öffentlicher Auftraggeber. Insbesondere Betreiber von Fuhrparks mit Nutz- und Sonderfahrzeugen stehen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben bei der Fahrzeugbeschaffung zu erfüllen. Die daraus resultierenden Anforderungen an die, in diesem Zusammenhang zu errichtende, Ladeinfrastruktur sollten von Anfang an mitbedacht und keinesfalls unterschätzt werden.
 

Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) überträgt die Europäische Clean Vehicles Directive in deutsches Recht. Für öffentliche Auftraggeber, also beispielsweise kommunale Betriebe wie EVU und Entsorgungsunternehmen, definiert das Gesetz für die Beschaffung neuer Fahrzeuge feste Quoten emissionsfreier bzw. -armer Nutzfahrzeuge.

Bereits seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im August 2021 gilt die Vorgabe von max. 50 g CO2/km für 38,5 % aller bis 2025 neu beschafften Pkw. Diese lässt sich aufgrund der, trotz aktueller Lieferverzögerungen, guten Marktverfügbarkeit entsprechender batterieelektrischer und Plug-in-hybrider Fahrzeuge in den meisten Fällen gut umsetzen. Schwieriger wird es im Bereich der Nutz- und Sonderfahrzeuge. So ist beispielsweise für die Klassen N2 und N3 (Nutzfahrzeuge für den Gütertransport mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t bzw. über 12 t) ein Anteil von 10 % sogenannter „sauberer schwerer Nutzfahrzeuge“ (Betrieb ausschließlich mit Strom oder einem alternativen Kraftstoff) an allen Neubeschaffungen bis 2025 vorgeschrieben. Im Gegensatz zum Pkw-Bereich sind in diesen Klassen die Anforderungen an die Fahrzeuge deutlich vielfältiger und komplexer, die Investitionszyklen länger und das Fahrzeugangebot ungleich kleiner und intransparenter.

Neben der Herausforderung, geeignete Fahrzeuge beschaffen zu können, stehen Fuhrparkverantwortliche zusätzlich vor der Aufgabe, die für elektrisch angetriebene Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur auf den Betriebsgeländen bedarfsgerecht auf- bzw. auszubauen. Neben der Wahl der passenden technischen Lösung und Leistungsklassen sind hierbei Wechselwirkungen mit der Netzinfrastruktur und anderen Verbrauchern am Standort zwingend zu beachten. So sind bspw. Kosten für die Erweiterung des Netzanschlusses in die Investitionsplanung einzubeziehen und ggf. angepasste Netzentgelte in der Planung der laufenden Kosten zu berücksichtigen. Durch ein klares Zielbild der künftigen Anforderungen an Fahrzeuge und Infrastruktur können teure Fehlinvestitionen vermieden werden.

BET hat bereits in zahlreichen Projekten Kommunen und kommunale Unternehmen, wie bspw.  Abfallwirtschaftsbetriebe, bei der Planung der Umstellung des (Nutz-)Fahrzeugbestands sowie des Aufbaus der notwendigen Ladeinfrastruktur unterstützt. Von der Auswahl geeigneter Fahrzeuge über die Bestimmung des Investitionsbedarfs bis hin zur Identifikation notwendiger Verstärkungen des Netzanschlusses werden durch die Verknüpfung von fahrzeugtechnischer Expertise und energiewirtschaftlichem Know-how auch komplexe Fragestellungen abgedeckt.
 


Zurück zu Webmagazin