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19.04.2021 | Webmagazin 2021/02 Neuer Schwung für Mieterstrommodelle?

Bessere Rahmenbedingungen im EEG 2021 und Änderung bei Gewerbesteuer Andreas Blumberg, Jörg Ottersbach
joerg.ottersbach@bet-energie.de

Nur ca. 24 MW Anlagenleistung in Mieterstromanlagen wurden zwischen Sommer 2017 und 2020 realisiert – geplant waren gemäß „Deckel“ bis 500 MW jährlich. Das überarbeitete EEG sowie Erleichterung bei der Gewerbesteuer lassen die Modelle wieder deutlich interessanter werden. Für viele Wohnungsbaugesellschaften und Stadtwerke steht das Thema wieder oben auf der Agenda.

Auch bei vielen Kommunen rückt das Thema wieder in den Fokus – so bieten doch Mieterstrommodelle die Grundlage zur sichtbaren Umsetzung der Energiewende vor Ort und können einen wesentlichen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität liefern. 

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2021 hat sich die Anreizstruktur für Vermieter zur Umsetzung von Mieterstrommodellen deutlich verbessert. Neben der bereits gesetzlich verankerten Erhöhung des Mieterstromzuschlages und dessen Entkopplung von der Einspeisevergütung stellt auch die geplante Entlastung von der Gewerbesteuer einen verbesserten finanziellen Anreiz für Wohnungsbaugesellschaften dar: So sollen zehn Prozent der Einnahmen aus Stromlieferungen an Mieter zukünftig von der Gewerbesteuer befreit sein. Außerdem ist nun die Stromlieferung durch Dritte (sog. Lieferkettenmodell) ausdrücklich erlaubt sowie ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Stromerzeugung und -verbrauch nicht mehr erforderlich, was insbesondere Quartierslösungen stärker in den Fokus rückt.
Bisher ungenutzte Potenziale könnten nun gehoben werden, da die Rahmenbedingungen für bislang als unwirtschaftlich eingestufte Projekte verbessert wurden und diese dadurch zukünftig einen Beitrag zur Erreichung der festgelegten Klimaziele leisten können.

BET berät Sie gerne bei der Bewertung und Umsetzung geplanter Projekte. 
 


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