30.01.2019 | 2019/01 Preisausreißer erfolgreich gezähmt?

Neuer Zuschlagsmechanismus verändert das Preisgefüge für Regelenergie Frederik Gaiser
frederik.gaiser@bet-energie.de

Seit dem 15. Oktober 2018 gilt nun endgültig das Mischpreisverfahren im Regelenergiemarkt. Wie ist die Marktsituation nach gut drei Monaten zu bewerten?

Auf Betreiben der Bundesnetzagentur gilt seit Oktober 2018 ein neuer Zuschlagsmechanismus bei den Auktionen im Regelenergiemarkt (SRL/MRL). Hintergrund waren extreme Preisausschläge, insbesondere am 17.10.2017, die zum Vorwurf der Marktmanipulation durch Regelenergieanbieter führten. An diesem Tag aktivierten die Übertragungsnetzbetreiber Minutenreservegebote mit einem Arbeitspreis in Höhe von über 70.000 €/MWh, in der Folge entstanden die bis dato höchsten Ausgleichsenergiepreise mit über 24.000 €/MWh. Als Sofortmaßnahme begrenzte die BNetzA zunächst das maximal zulässige Gebot für Regelenergie-Arbeitspreise auf 9.999 €/MWh, angelehnt an die entsprechende Preishöchstgrenze im Intraday-Markt. Zugleich initiierte die Bundesbehörde eine Überarbeitung des Zuschlagsmechanismus für die Regelenergieauktionen und führte zum 12. Juli 2018 ein Mischpreisverfahren ein, welches eine Bezuschlagung anhand Leistungs- und Arbeitspreisgeboten vorsieht. Der Arbeitspreis geht dabei mit einem Gewichtungsfaktor ein, welcher quartalsweise von den ÜNB berechnet wird und der auf Basis historischer Daten zu erwartenden Abrufwahrscheinlichkeit je Regelenergieart entspricht. Dieses neue Verfahren wurde nach einer Klage eines Marktteilnehmers zunächst wieder zurückgestellt, ist nun aber seit dem 15. Oktober 2018 in Kraft, wobei die Preisobergrenze im Gegenzug abgeschafft wurde.Mit Spannung beobachten die Marktteilnehmer nun, wie sich die Änderungen im Zuschlagsregime auf die Regelenergiepreise auswirken. Die meisten Marktteilnehmer erwarteten steigende Leistungs- und sinkende Arbeitspreise, was sich anhand einer ersten Auswertung nun auch bestätigt. In der folgenden Grafik sind Arbeits- und Leistungspreise im Tagesmittel für Sekundärregelung vor und nach der Umstellung dargestellt. Neben den erheblich gestiegenen Leistungspreisen fällt bei der Auswertung auf, dass das Niveau und die Volatilität der Arbeitspreise deutlich gedämpft wurde und dass seit der Umstellung Arbeitspreise < 0 €/MWh deutlich seltener auftreten.

Grafik 1: Auktionsergebnisse der Leistungspreise für SRL  (LP) (Tagesmittelwerte ab 15.08.2018

 

--------------------------------------

Grafik 2: Auktionsergebnisse Arbeitspreise für SRL (AP) (Tagesmittelwerte ab 15.08.2018)

 

 

Allein auf Basis der bisherigen Preishistorie ist noch keine abschließende Aussage dazu möglich, wie sich die Erlöschancen für Regelenergie aus Sicht der Anbieter insgesamt verändert haben. Tendenziell war eine Verschlechterung der Vermarktungschancen für Erzeugungsanlagen mit höheren variablen Kosten (z. B. dezentrale Biomasse-KWK) erwartet worden, da diese im neuen Regime von Bietern mit geringen variablen Kosten verdrängt werden. Erste Rückmeldungen aus dem Markt bestätigen diese Annahme. Es bleibt aber abzuwarten, wie sich das Gebotsverhalten langfristig einpendeln und das Preisgefüge entwickeln wird.
Die bisherige (allerdings noch recht kurze) Historie der AE-Preise nach der Umstellung deutet im Übrigen darauf hin, dass das Ziel der BNetzA hinsichtlich einer Reduzierung von extremen Preisspitzen für Ausgleichsenergie erreicht wurde.

 


Zurück zu Webmagazin