23.06.2022 | Webmagazin 2022/03 Quo vadis – Rollout?

Wie kann der grundzuständige Messstellenbetreiber mit der Rücknahme der Markterklärung für intelligente Messsysteme umgehen? Dr. Peter Zink | Ulrich Rosen
peter.zink@bet-energie.de

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat durch die Rücknahme der Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 und der schon für Anfang 2022 angekündigten, aber immer noch fehlenden, neuen Marktanalyse die Branche verunsichert. Was ist hier als Nächstes zu erwarten und wie kann man insbesondere als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dieser Situation umgehen?

Am 20. Mai 2022 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Allgemeinverfügung, auch Markterklärung genannt, vom 7. Februar 2020 über dem Rollout-Start für intelligente Messsysteme (iMSys) zurückgezogen. Gleichzeitig hat das BSI eine Feststellung nach §19 Abs. 6 MsbG erlassen, um die weitere Nutzung bereits verbauter iMSys und auch den weiteren Einbau der zertifizierten iMSys, abzusichern. Damit kam das BSI einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren am VG Köln, das für den 25. Mai 2022 angesetzt war, zuvor. Vorausgegangen war ein Eilbeschluss des OVG Münster vom 4. März 2021, in dem die Rechtmäßigkeit dieser Allgemeinverfügung bereits bestritten wurde.

Damit können Messstellenbetreiber weiterhin verbaute Geräte betreiben und auch neue Geräte einbauen. Allerdings sind sie zum Einbau aktuell nicht verpflichtet oder können auch andere Systeme verbauen. Bis zum Erlass einer neuen Allgemeinverfügung besteht keine Einbauverpflichtung und auch keine definierte Frist zur Erreichung der Pflicht-Rollout-Quote. Wann es eine neue Allgemeinverfügung auf Basis einer neuen Marktanalyse geben wird, ist noch unklar und auch, was diese genau umfassen wird. Diskutiert wird einerseits eine schnelle Freigabe der bisherigen Einbaufallgruppen für Verbraucher mit einer ersten Erweiterung auch auf Erzeuger. Andererseits könnte eine etwas spätere Freigabe dann auch schon zusätzlich bestimmte Einbaufallgruppen mit Steuerungsbedarf einschließen. Für die gesamte Branche wäre es wünschenswert, wenn hierzu bald Klarheit und damit Planungssicherheit geschaffen wird. Das gilt auch für die mit dem Rollout von iMSys verbundene Frage nach der rechtssicheren Abrechnung der gesetzlichen Preisobergrenzen (POG).

Wie können Sie als grundzuständiger Messstellenbetreiber mit dieser Unsicherheit umgehen? Der politische Druck zu einem beschleunigten Rollout von iMSys sowie die Notwendigkeit der Digitalisierung für die Umsetzung der Energiewende ist unbestritten. Daher ist zu erwarten, dass die aktuellen Verzögerungen zeitnah durch eine gesteigerte Rollout-Geschwindigkeit kompensiert werden müssen. Um hierauf gut vorbereitet zu sein, empfehlen wir weiterhin mit hoher Priorität alle relevanten Mess- und Steuerungsprozesse Ende zu Ende d.h. vom Backend-System über das iMSys bis zur steuerbaren Anlage vor Ort gründlich vorzubereiten und intensiv zu testen. Der Teufel steckt im Detail und nicht alle Prozesse sind bisher ausreichend standardisiert, auch wenn mit dem aktuellen Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur (BK6-22-128 zur prozessualen Abwicklung von Steuerungshandlungen in Verbindung mit intelligenten Messsystemen) zeitnah weitere Vorgaben entwickelt werden. Intensive Tests sind auch mit einer begrenzten Anzahl verbauter iMSys möglich, um die volle Funktionsfähigkeit so schnell wie möglich erreichen und die Implementierungs- und Betriebsprozesse massengeschäftstauglich umsetzen zu können.

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