Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Kommunen hart getroffen. Insbesondere fehlende Gewerbesteuereinnahmen führen zu einer großen Haushaltslücke. Im Zuge dessen hat die Bundesregierung eine einmalig anwendbare Ausnahmeregelung in das Grundgesetz integriert, um Kommunen mit Hilfe von Bundesmitteln zu entlasten.
Fraglich ist, ob diese Maßnahme ausreichend ist, oder ob die Stadtwerke durch eine Ausweitung der Gewinnabführung zur Haushaltskonsolidierung beitragen müssen, und wenn ja, in welcher Höhe.
Vor diesem Hintergrund hat B E T die Ausschüttungsquoten einer Reihe von Stadtwerken auf Basis öffentlich zugänglicher Daten untersucht. Ergebnis der Analyse ist, dass Stadtwerke mit hohen Umsätzen schon heute sowohl absolut als auch relativ einen höheren Haushaltsbeitrag für Kommunen liefern als Stadtwerke mit geringen Umsätzen. Außerdem schütten Stadtwerke mit privater Beteiligung oder mehreren kommunalen Anteilseignern prozentual mehr aus als jene mit nur einem kommunalen Eigner.
Mit Blick auf die Daten scheint es theoretisch möglich, die Ausschüttungen für kleine Stadtwerke und auch für Stadtwerke mit nur einem Anteilseigner im Schnitt um bis zu 15 % zu erhöhen. Der im Unternehmen verbleibende Anteil des Gewinns wird aber für notwendige Investitionen in Netzausbau, Digitalisierung oder Erneuerbare Energien benötigt. Daher rät B E T betroffenen Stadtwerken, sich auf mögliche Diskussionen mit den Kommunen einzustellen, um auch zukünftig ausreichend Eigenkapitel für anstehende Investitionen vorzuhalten.
Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung in der kommenden Woche.