19.04.2021 | 2021/02 Unsichere Zeiten für Messstellenbetreiber?!

Der Eilbeschluss des OVG zum Rollout intelligenter Messsysteme Dr. Peter Zink, Ulrich Rosen
peter.zink@bet-energie.de

Gerade mal ein Jahr nach dem ohnehin verzögerten Rolloutstart für intelligente Messsysteme droht nach dem Eilbeschluss des OVG eine Vollbremsung der gerade begonnenen Rollout-Aktivitäten – zumindest aber eine starke Verunsicherung in der gesamten Branche. Insbesondere grundzuständige Messstellenbetreiber fragen sich nun: Wann wird Klarheit bestehen und was soll ich zwischenzeitlich tun?

Anfang März hatte ein Kläger beim OVG in Münster erwirkt, dass der Vollzug der Allgemeinverfügung des BSI vom Februar 2020 für ihn ausgesetzt wird. Wenig später folgte die Nachricht, dass das Eilrechtsschutzverfahren von rd. 50 Unternehmen in 2. Instanz erfolgreich war und dadurch die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklagen gegen die Marktverfügbarkeitserklärung des BSI wiederhergestellt ist.
Zentrale Kritikpunkte des OVG waren, dass die vom BSI zertifizierten SMGWs nicht die durch das MsbG geforderten Interoperabilitätsanforderungen erfüllen würden und dass Anlage VII der Technischen Richtlinie mit den darin enthaltenen Einschränkungen inhaltlich und formal nicht korrekt sei.


Auch wenn die Rolloutverpflichtung nur für die klagenden Unternehmen ausgesetzt ist, führt dies zu einer starken Verunsicherung in der Branche und birgt die Gefahr eines weiteren Verzugs beim Rollout, da bis zur gerichtlichen Klärung Monate oder Jahre vergehen können. 
Was also ist in der Zwischenzeit zu tun? Es ist zweifellos sinnvoll, an konkreten Rollout-Aktivitäten festzuhalten, um Praxiserfahrungen zu sammeln, das notwendige Wissen intern zu erweitern und die zugehörigen Prozesse effizient zu gestalten. Im Fokus stehen sicher zunächst Pflichteinbaufälle mit einfachen Messaufgaben, die unstrittig von den bisher zertifizierten SMGWs erfüllt werden können. Die Umsetzung der SiLiKe-Prozesse und das automatisierte Zusammenspiel mit dem GWA-Dienstleister bieten hier noch viel Potenzial zur Verbesserung. Auch die Anbindung von Gas- oder Wasserzählern an das SMGW ist teilweise schon möglich und kann zukünftig Synergien schaffen. Darüber hinaus sollten erste Pilotprojekte auch im Bereich der Steuerung von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen über den CLS-Proxy-Kanal des SMGW gestartet werden. Trotz bestehender Unsicherheiten sollten die nächsten Monate daher aktiv genutzt werden, um praktische Erfahrungen zu sammeln.


Es ist zu hoffen, dass schon vor einem endgültigen Urteil in der Hauptsache seitens BMWi/BSI ein Weg aufgezeigt wird, wie über Änderungen am Gesetz, an der Technischen Richtlinie oder der Markterklärung mehr „Klarheit“ für den Pflichtrollout und den Start der 10%-Quote für den gMSB geschaffen wird.
 


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