19.06.2023 | Webmagazin 2023/03 Da gibt es was zu tun: 11.000 kommunale Wärmepläne?

Schluss mit Lippenbekenntnissen und Absichtserklärungen Ralf Westermann
ralf.westermann@bet-energie.de

Das „Wärmeplanungsgesetz“ kam lange etwas im Schatten des „Gebäudeenergiegesetzes“ („Heizungsgesetz“) daher. Zu Unrecht, meinen wir! Denn vor der Frage, welche Heizung die Hauseigentümer*innen künftig einbauen dürfen, steht erstmal jene, was sie überhaupt können – also welche Infrastruktur denn auf Sicht noch verfügbar sein wird. Wo der kommunale Wärmeplan nämlich beispielsweise weder Erdgas noch Fernwärme vorsieht, wird überschaubarer, welche (noch erlaubten) Heizsysteme der Bauherr denn wählen könnte.
 

Die kommunale Wärmeplanung (kWP) soll ihre Grundlagen im „Wärmeplanungsgesetz“ finden. Selbst wenn in Berlin das Gezerre um die Details auch nach „Leitplankenfindung“ in der Ampel noch anhalten wird, steht der Grundsatz fest: Die kWP soll den Transformationspfad hin zu einer dekarbonisierten Wärmeversorgung aufzeigen. 

So einfach ist das aber nicht, und diese Aufgabe wird in der Praxis von den Kommunen alleine kaum zu stemmen sein. Die Wärmeversorgung ist lokal sehr unterschiedlich und komplex. Die Wahl einer geeigneten Heiztechnologie je Straße oder gar Gebäude kann nicht zentral getroffen werden.

Wenn es denn so kommt, wird aus zwei Gründen Einiges zu tun sein:

1. Um welche Fallzahlen geht es? – Knapp elftausend Kommunen gibt es in Deutschland

Die größeren Kommunen sollen verpflichtet werden, die Wärmeplanung bis 2026 durchzuführen. Die kleineren dürfen sich wohl mehr Zeit lassen. Was konkret Bundes- bzw. Landesgesetze schließlich auch regeln werden – eines ist klar: Es werden sehr viele Kommunen (ggf. in interkommunaler Kooperation) individuelle Wärmepläne erarbeiten müssen. Das sind einige Personenstunden Arbeit, die erledigt werden wollen.

Auch muss bis 2045 ganz insgesamt viel passieren. Das sind ab 2026, wenn die Wärmepläne stehen sollen, noch knapp 20 Jahre. Bei aller gebotenen Sorgfalt sollte man sich nicht bereits mit der Erstplanung zu viel Zeit lassen. Gebaut werden muss ja im Ergebnis vielleicht auch noch der ein oder andere Kilometer Leitung. Zur Einordnung: Am BER wurde 14 Jahre lang gebaut. Und wir haben hier ein Vorhaben, bei dem „ganz Deutschland einmal umgepflügt“ werden muss. Das ist natürlich salopp formuliert und gewaltig übertrieben, macht aber das Problem angemessen deutlich.

Es werden also sehr viele Kommunen binnen überschaubarer Fristen Wärmeplanungen erarbeiten müssen. Das sind also nicht nur, wie festgestellt, einige Personenstunden Arbeit, sondern diese wollen quasi zeitgleich erledigt werden.

2. Wer macht was bis wann? – Die Wärmeplanungen müssen „Projektcharakter“ haben

Die Wärmeplanungen haben zudem in hoher Granularität konkret, maßnahmenscharf und terminiert zu sein. Meilensteine sind zu setzen. Die Pläne müssen regelmäßig aktualisiert werden. Es wird nicht mehr um vage Ideen oder politische Absichtserklärungen gehen. Die Zeit der Energiepläne für die Schublade ist vorbei. Kommunen werden konkrete, gebietsscharfe Maßnahmen erarbeiten, beplanen und vorlegen sowie deren Umsetzung nachhalten müssen.

Mit diesen Bedingungen kommt zu den Fallzahlen und der Fristigkeit ein hoher inhaltlicher Qualitätsanspruch hinzu.

Somit wird es in nächster Zeit quirlig werden in deutschen Rathäusern. Und Stadtwerken. Und Beratungsunternehmen. Denn wer wird die kWP schließlich verantwortlich übernehmen? Es ist absehbar, dass Kommunen diese Aufgabe in aller Regel nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Zwar könnte ggf. ein eigenes Stadtwerk oder ein (privater) lokaler Versorger hierfür gewonnen oder verpflichtet werden. Sollen die Ergebnisse jedoch „objektiv“ die kommunalen (im Sinne von „gemeinschaftlichen“) Interessen widerspiegeln, und nicht etwa die einseitigen Wirtschaftsinteressen von Unternehmen, so wird qualifizierte Unterstützung der Kommunen nötig sein. Die gern zitierte „Diskussion auf Augenhöhe“ ist sicherzustellen. Die Verwaltung muss kritisch bewerten können, was der Versorger ihr vorschlägt. Was ist dafür erforderlich? – Personal, Zeit, energiewirtschaftliche und juristische Expertise, Marktüberblick, einschlägige Erfahrung... all das ist in den Verwaltungen für gewöhnlich nicht im Übermaß vorhanden oder zumindest disponibel. Je nach Größe der Kommune gibt es ggf. „kommunale Klimamanager“, in deren Zuständigkeit die kWP  landen wird. Ob diese die operative Durchführung stemmen können, ist nicht gewiss.

Und zu allem Überfluss ist es ferner noch nicht damit getan, einen Wärmeatlas zu erstellen und in Balkendiagrammen jene Säulen, die mit „CO2“ beschriftet sind, entlang der Zeitachse linear auf Null abzusenken (das wird der Aufgabe schon inhaltlich nicht gerecht). Aber neben der Kerntätigkeit, einen ordentlichen und fundierten Wärmeplan im engeren Sinne zu erstellen (s. Abbildung 1, in Anl. an das Diskussionspapier des BMWK v. 28.7.2022, S. 10), gibt es viele begleitende und flankierende Aufgaben zu erledigen.



Einen Überblick mit weiterem Fokus soll die Abbildung 2 verschaffen. Vor- und nachbereitende Tätigkeiten, sowie insbesondere die Leitung dieses langlaufenden und komplexen Projekts mit sehr vielen Beteiligten, sind ein großes Aufgabenpaket für sich.



Zusammenfassend ist in sehr, sehr vielen Kommunen sehr, sehr viel Arbeit zu leisten. Ob als Versorger oder als Kommune: Die „kommunale Wärmeplanung“ ist stets ein- und dieselbe Aufgabe. Die Frage ist nur, aus welcher Perspektive man darauf blickt. Wir als BET kennen und verstehen beide Perspektiven und wir wissen, was unabhängig davon am langen Ende zu tun ist. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen dabei.
 


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