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Kostenprüfung Gas

18.01.2022 | Newsletter Ausgabe 01/2022 Konsultation der Festlegung zur Durchführung der Kostenprüfung Strom für die vierte Regulierungsperiode veröffentlicht

Michae Ries und Oliver Radtke
micha.ries@bet-energie.de

Erwartungsgemäß hat die Bundesnetzagentur am 17.11.2021 offiziell die Festlegung von Vorgaben für die Kostenprüfung Strom zur Konsultation gestellt. Um es vorwegzunehmen: Es hat keine großen Überraschungen gegeben.

Unter folgendem Link kommen Sie direkt auf die Seite der BNetzA zu der Veröffentlichung der Konsultation: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK8-GZ/2021/2021_4-Steller/BK8-21-0002/BK8-21-002-006-A_Einleitung_und_Konsultation.html?nn=909624

Nachdem im Vorfeld der Erhebungsbogen im sogenannten „Pretest“ durch die Verbände bewertet und kommentiert werden durfte, ging nun eine leicht veränderte Version in die Veröffentlichung. Der Erhebungsbogen selbst ist mit seinen 23 Registern im Format der Vorgängerversionen gehalten, sodass man sich rasch zurechtfindet. Es hat jedoch ein paar Änderungen und Erweiterungen im Vergleich zur Kostenprüfung Strom für die 3. Regulierungsperiode gegeben. Umfangreichste Änderungen können im Bereich des Anlagevermögens beobachtet werden. Hier ist zwar der aus der letzten Kostenprüfung bekannte SAV-Bogen weiterhin der Kern der Abfrage mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es werden aber zusätzlich auf weiteren Arbeitsblättern die Anlagenabgänge mit deren kalkulatorischen Bewertung, die Nutzungsdauerhistorie und der handelsrechtliche Anlagenspiegel für die Jahre 2020 und 2021 abgefragt.

Positiv zu bewerten ist, dass die Abfrage der Bilanz nicht mehr über 5 Jahre, sondern nur noch für die zwei relevanten Jahre 2020 und 2021 erfolgt. Für verbundene Dienstleister wurde der Datenumfang im Vergleich zu früheren Kostenprüfungen nochmals ausgeweitet. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nun über 5 Jahre aufbereitet und in dem Erhebungsbogen zur Verfügung gestellt werden. In der Kostenprüfung Gas oder auch in der Datenerhebung Strom zur 3. Regulierungsperiode waren dies noch 2 Jahre. Zudem fallen nun je verbundenem Dienstleister ein Erhebungsbogen und ein Bericht an.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Aufteilung der Kosten des Basisjahres auf die sogenannten Leistungsarten. Hier erwartet die BNetzA eine Aufteilung ausgesuchter Positionen auf die Bereiche

  • kaufmännische Betriebsführung, eigene und fremde Leistungen,
  • IT- und Telekommunikationsausstattung und -betreuung,
  • technische Betriebsführung, eigene und fremde Leistungen,
  • Wartungs- und Instandhaltungsleistungen, eigene und fremde Leistungen sowie
  • Messstellenbetrieb und Messung von konventionellen Zählern eigene und fremde Leistungen.

In der Anlage zum Bericht finden wir die Anforderungen an die Struktur und den Inhalt des Berichts nach § 28 StromNEV. Die Kleinteiligkeit des Erhebungsbogen spiegelt sich auch in den Anforderungen zu dem Bericht wider. Auch hier hat die BNetzA einen sehr umfangreichen Katalog an Forderungen aufgestellt, den es zu erfüllen gilt. Im Vergleich zu den früheren Kostenprüfungen sind die Berichtspflichten leider noch ausgeweitet worden.
In der Konsultation werden die schon vermuteten Abgabefristen bestätigt. Hier gilt für Unternehmen im vollständigen Verfahren, dass die Unterlagen vollständig bis zum 01.07.2021 bei der Behörde vorliegen müssen. Unternehmen im vereinfachten Verfahren haben etwas mehr Zeit und müssen  bis zum 30.09.2021 die erforderlichen Daten aufbereiten.

Warten können die betroffenen Stromnetzbetreiber jedoch nicht. Jetzt gilt es, die Konsultation zu nutzen und eigene Kritik möglichst mit Verbesserungsvorschlägen nach Bonn zu tragen. Die Konsultation endet am 12. Januar 2022.

Parallel empfehlen wir, frühzeitig mit der Datenaufbereitung zu beginnen. Auch wenn einzelne Punkte der Datenerhebung vielleicht noch verbessert werden, so bleibt jedoch die Struktur der Datenerhebung über 5 Jahre sicherlich erhalten und der Aufwand darf nicht unterschätzt werden. BET wird wieder die nötigen Kalkulationswerkzeuge und Berichtsvorlagen zur Verfügung stellen und Sie auf Wunsch dort unterstützen, wo Sie es wünschen.


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