Generelle Antwort: Ja, von Redispatch-2.0-Prozessen sind alle Netzbetreiber betroffen, die Einspeiseanlagen größer 100 kW an ihr Netz angeschlossen haben. Dies sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen alle Netzbetreiber. Unterschieden werden kann der Grad der Betroffenheit: Während jeder Netzbetreiber die Prüfung und Anreicherung von Stammdaten, die Bereitstellung von Bewegungsdaten sowie die entsprechende Kommunikation (bspw. über Connect+) umsetzen muss, ist die Pflicht zur Umsetzung der weiteren Prozesse (Netzberechnung, Abruf, Bilanzierung, Abrechnung) abhängig vom eigenen sowie vorgelagerten Netz.
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