Nachrichten
.

Newsdetail


Alle Anlagen des Gasnetzbetriebes, die ab 2023 aktiviert werden, können durch die Festlegung der Bundesnetzagentur (BK9-22/614) kalkulatorisch bis zum Beginn des Jahres 2045 abgeschrieben werden. Somit besteht die Möglichkeit (keine Verpflichtung!), für jedes Jahr ab 2023 eine kürzere Nutzungsdauer anzusetzen als in der Netzentgeltverordnung verankert ist. 

mehr

Der Netzbetreiber ist mit Novellierung der ARegV zum 01.04.2022 aufgefordert, die Feststellung zum Regulierungskonto 2021 erstmalig zum 31.12.2022 den Regulierungsbehörden zu melden. Das betrifft Strom und Gas gleicherweise. Die Meldefrist ist somit vom 30.06. zukünftig auf den 31.12. verschoben worden.

mehr

In der zweiten Jahreshälfte wurde viel über Netzentgelte und deren Anpassungen diskutiert. 
Es begann mit der verspäteten Veröffentlichung der Strom-ÜNB-Entgelte. Vielerorts wurde mit Erleichterung festgestellt, dass ein Mechanismus gefunden wurde, der die ÜNB-Entgelte ungefähr auf dem Vorniveau hält. Die angedrohte Steigerung um 300 % musste nicht umgesetzt werden. 

mehr

Stromnetzbetreibern im Sinne des § 24 ARegV stellt sich in diesem Jahr erneut die unternehmerische Frage, ob die Teilnahme am vereinfachten Verfahren mit einem pauschalen Effizienzwert von 97,01 % für die 4. Regulierungsperiode vorteilhafter gegenüber der Teilnahme am vollständigen Verfahren mit individueller Effizienz ist. Hierzu müssen die Stromnetzbetreiber zudem bis zum 31.03.2022 einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Regulierungsbehörde einreichen. Die Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV ist genehmigungspflichtig und die Antragsfrist ist zwingend einzuhalten.

mehr

Erwartungsgemäß hat die Bundesnetzagentur am 17.11.2021 offiziell die Festlegung von Vorgaben für die Kostenprüfung Strom zur Konsultation gestellt. Um es vorwegzunehmen: Es hat keine großen Überraschungen gegeben.

mehr

Mit Beschluss der BNetzA vom 07.07.2021 sind die Rahmenbedingungen für die Erhebung des Xgen Gas für die 4. Regulierungsperiode gesetzt worden, die eine umfangreiche Datenerhebung beinhalten. Dabei sind wie bereits in der vorausgegangenen Periode strukturelle sowie kosten- und erlösseitige Erhebungen zu leisten sowie das Sachanlagevermögen abzubilden. Die Datenmeldung umfasst neben der Historie des Sachanlagevermögens die betriebswirtschaftlichen Daten für die Jahre 2006 bis 2021. Zusätzlich werden über denselben Zeitraum die Bilanzpositionen der Passiva abgefragt.

mehr

Gemäß § 34a ARegV kann die Regulierungsbehörde eine Anpassung der Erlösobergrenze der vierten Regulierungsperiode bei Nachweis einer besonderen Härte genehmigen. Gasnetzbetreiber müssen hierzu einen Antrag spätestens zum 30.06.2022 bei der zuständigen Regulierungsbehörde stellen. Maßgeblich sind einerseits die Investitionen der Jahre 2009 bis 2016 und andererseits das Bruttoanlagevermögen zu Tagesneuwerten. Die Tagesneuwerte sind dabei anhand der festgelegten Indexreihen zu ermitteln.

mehr

Mit Festlegung vom 12.10.2021 (BK4-21-056) hat die Bundesnetzagentur die Grundlage für die Eigenkapitalverzinsung der kommenden 4. Regulierungsperiode gelegt. Die rückläufigen Zinssätze in Verbindung mit der Veröffentlichung umfangreicher Daten der Strom- und Gasnetzbetreiber, welche durch die Bundesnetzagentur reguliert werden (Veröffentlichung am 22.11.2021), haben wir zum Anlass genommen, eine erste Analyse der Auswirkung der EK-Zinsveränderung auf eben diese Netzbetreiber durchzuführen.

mehr

Unser Fristenkalender für den Verteilnetzbetreiber – alle wichtigen  Fristen zur Datenmeldung und -veröffentlichung im Überblick.

mehr

Die Digitalisierung ist Treiber des Wandels und Lösungsoption zugleich – nur mit der Vernetzung und Orchestrierung von Komponenten, Systemen und Akteuren können die neuen Anforderungen aus Energie-, Verkehrs- und Wärmewende auf dem Weg zum klimaneutralen Gesamtsystem erfüllt werden. Eine Schlüsselrolle wird die Transformation der Netzinfrastrukturen einnehmen – mit einem Impulspapier adressiert BET die erforderlichen Handlungsbedarfe beim Netzbetreiber.

mehr

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von Netzbetreibern ergänzen die gesetzlichen Vorgaben aus § 49 EnWG und § 20 NAV. Sie definieren Anforderungen an Kundenanlagen (Verbraucher und Erzeuger) mit Anschluss an das Stromnetz und ermöglichen eine spezifische Ausgestaltung der VDE-Anwendungsregeln entsprechend den individuellen Anforderungen des Versorgungsnetzes. 

mehr

Mit Stand vom 26. April 2021 veröffentlicht BNetzA BK 9 eine novellierte Fassung des Leitfadens der Regulierungsbehörden zur Ermittlung von Sondernetzentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV. Grundsätzlich bleibt die Vermeidung von Doppelstrukturen durch Direktleitungsbau bestehen, stellt aber strengere Anforderungen zur Wahrung des Interessenausgleichs zwischen Netzbetreibern und Netznutzern auf.

mehr

Anfang April wurde ein Referentenentwurf unter anderem zur Änderung der ARegV bekannt. Die wesentlichen Änderungen in dem Entwurf vom April 2021 betreffen die Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber. Zum einen werden Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV durch den Kapitalkostenabgleich analog der Verteilnetzbetreiber eingeführt. Zum anderen wird ein Anreizsystem zur Einsparung von Engpassmanagementkosten für Übertragungsnetzbetreiber implementiert. Für Verteilnetzbetreiber ergeben sich ebenfalls Änderungen, die im Zusammenhang mit der Systematik Redispatch 2.0 stehen.

mehr

Die kalkulatorischen Kostenpositionen stellen einen großen und wichtigen Anteil an den Gesamtkosten eines Netzbetreibers dar. Diese basieren zu einem erheblichen Teil auf dem Anlagevermögen und der kalkulatorischen Bewertung. Daher sollte diesem auch die entsprechende Beachtung zukommen. Insbesondere im Hinblick auf die Kostenprüfung steht eine Aktualisierung der kalkulatorischen Bewertung des Anlagevermögens an. Seit der letzten Kostenprüfung wurden einige Aspekte klarer.

mehr

Die Bundesnetzagentur hat ein recht umfangreiches Konsultationsverfahren inklusive eines Pre-Tests des Erhebungsbogens bereits letztes Jahr eingeleitet. Dies endete dann in der Festlegung am 12. März 2021 ‒, hierzu haben wir bereits berichtet. Nun folgen die einzelnen Landesregulierungskammern. Es zeigt sich, dass die Länder auf der Festlegung der BNetzA aufsetzen und kleinere Anpassungen vornehmen. 

mehr

Noch vor wenigen Wochen haben wir in unserem BET.NETZWerk.Club-Webinar die Themen Kostenprüfung Gas, Zinssätze EK I und EK II für die 4. Regulierungsperiode sowie aktuelle Gerichtsentscheide zu energiewirtschaftlichen Fragestellungen diskutiert und beleuchtet. Der zweite Clubtermin, den wir pandemiebedingt leider nur online anbieten konnten, war trotz des eingeschränkten Formats sehr stark gefragt und wir waren erfreut über die Vielfalt der Teilnehmer*innen. Neben den Strom- und Gasnetzbetreibern (Fern- und Verteilung) konnten wir auch Teilnehmende aus den Vertriebs- und Handelssparten, dem Erzeugungsbereich, der Entsorgung, der Industrie sowie der Banken und Finanzdienstleistungssparten als Gäste begrüßen. 

mehr

Generelle Antwort: Ja, von Redispatch-2.0-Prozessen sind alle Netzbetreiber betroffen, die Einspeiseanlagen größer 100 kW an ihr Netz angeschlossen haben. Dies sind in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen alle Netzbetreiber. Unterschieden werden kann der Grad der Betroffenheit: Während jeder Netzbetreiber die Prüfung und Anreicherung von Stammdaten, die Bereitstellung von Bewegungsdaten sowie die entsprechende Kommunikation (bspw. über Connect+) umsetzen muss, ist die Pflicht zur Umsetzung der weiteren Prozesse (Netzberechnung, Abruf, Bilanzierung, Abrechnung) abhängig vom eigenen sowie vorgelagerten Netz.

mehr

Die Anforderungen an die Datenaufbereitung und -meldungen werden immer umfangreicher und so hat auch der aktualisierte Erhebungsbogen der BNetzA einige neue Inhalte. Verschiedene Register wurden angepasst und andere hinzugefügt.bAm 22.04.2021 hatte die Beschlusskammer 8 (Netzentgelte Strom) der BNetzA die aktuellen Hinweise zur Erstellung des Regulierungskontosaldos 2020, des Kapitalkostenaufschlags 2022 und der Tätigkeitsabschlüsse zum grundzuständigen Messstellenbetrieb veröffentlicht. Die Beschlusskammer 9 (Netzentgelte Gas) hat die aktualisierten Erhebungsbögen ebenfalls auf ihrer Internetseite veröffentlicht. In Bezug auf den Kapitalkostenaufschlag 2022 verweisen beide Beschlusskammern auf ein gemeinsames Dokument, welches die Anforderungen im Einzelnen beschreibt.   Zum PDF 

mehr

Newsletter abonnieren →

Melden Sie sich an und profitieren Sie von unserer Expertise und Leidenschaft für die Transformation der Energiewirtschaft