Die literarische Übertreibung gebietet es zu sagen, dass die Branche geschockt war, als die Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde. Aber:
In dem Fall haben rd. 1.100 Netzbetreiber sich mit ihrer juristischen Vertretung gemeinsam gegen die Festlegung der 3. Regulierungsperiode – mit Erfolg gewehrt. Gutachterlich bestätigt von Hr. Professor Jonas – quasi mit Brief und Siegel – wird nun auf einer höheren juristischen Ebene (dem Bundesgerichtshof) weitergefochten. Der Ausgang bleibt weiterhin ungewiss, eine Tendenz ist jedoch vorhanden. Die Bundesnetzagentur wird die Zinsen vermutlich leicht erhöhen, und es wird spannend, wie die Branche dies aufnehmen wird.
Dabei fangen die Probleme jetzt bereits an.
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