30.10.2018 | 2018/03 Ein Gespenst geht um in der Energiewirtschaft

Das Gespenst der Eigenkapitalverzinsung Bastiaan Milatz
bastiaan.milatz@bet-energie.de

Die Eigenkapitalverzinsung. Der nie versiegende Fluss an Leid und Kummer. Gefangen in der stetigen Schleife von Entwürfen, Konsultationen, Festlegungen, Klagen und erneuten Festlegungen richtet der Autor den Blick nach vorne. Vor der Festlegung ist nach der Festlegung. Ein Großteil der Parameter ist entweder per Verordnung festgelegt oder vor Gericht ausgefochten, so dass man inzwischen mit etwas Chuzpe abschätzen kann, was vielleicht kommen wird. Es wird Ihnen womöglich ein Schauer über den Rücken laufen.

Die literarische Übertreibung gebietet es zu sagen, dass die Branche geschockt war, als die Festlegung zur Eigenkapitalverzinsung für die 3. Regulierungsperiode durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde. Aber:
In dem Fall haben rd. 1.100 Netzbetreiber sich mit ihrer juristischen Vertretung gemeinsam gegen die Festlegung der 3. Regulierungsperiode – mit Erfolg gewehrt. Gutachterlich bestätigt von Hr. Professor Jonas – quasi mit Brief und Siegel – wird nun auf einer höheren juristischen Ebene (dem Bundesgerichtshof) weitergefochten. Der Ausgang bleibt weiterhin ungewiss, eine Tendenz ist jedoch vorhanden. Die Bundesnetzagentur wird die Zinsen vermutlich leicht erhöhen, und es wird spannend, wie die Branche dies aufnehmen wird.
Dabei fangen die Probleme jetzt bereits an.

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