BET Energie

08.10.2019 | 2019/04 Jetzt geht es in die Umsetzung

"Spitzenglättung" für die Verteilnetze Dr. Wolfgang Zander
wolfgang.zander@bet-energie.de

Der Startschuss ist gefallen: Das lange erwartete Gutachten zu Topthema 2 des Barometers „Digitalisierung der Energiewende“, das BET im Auftrag des BMWi federführend im Konsortium mit EY und WIK erarbeitet hatte, wurde Ende August veröffentlicht. BET hatte untersucht, wie neue Verbraucher sicher in die Verteilernetze integriert und ihre Flexibilität für das Energiesystem nutzbar gemacht werden können, und als Lösung das neue Instrument der "Spitzenglättung" für die Verteilernetze vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wird bereits seit Ende des vergangenen Jahres in der Energiebranche diskutiert – jetzt steht Ihnen die Argumentation auch im Originaltext mit allen Details zur Verfügung. BET wird nun im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Intelligente Netze und Zähler des BMWi eine intensive Branchendiskussion begleiten, die in eine Reform des § 14a EnWG zu steuerbaren Lasten einfließen soll.

Die Energiewende schreitet voran, das Energieversorgungssystem wird dezentralisiert, die erneuerbaren Energien, Speicher und weitere flexible Verbrauchseinrichtungen (wie z. B. Elektromobilität) müssen integriert werden. Vor diesen Herausforderungen stehen insbesondere die Stromnetze, die an ihre Grenzen zu stoßen drohen.

Andererseits können die neuen flexiblen Stromverbraucher wie Elektromobile, Heimspeicher oder elektrische Wärmepumpen auch als Gegenpol zu den volatilen erneuerbaren Erzeugern verstanden werden: Die Einbindung ihrer Flexibilität in das Stromsystem kann dessen Stabilität dauerhaft sichern.

Genau dieser Aspekt sollte in die zukunftsfähige Erneuerung des § 14a EnWG übernommen werden: Wir legen mit dem neuen Instrument der „Spitzenglättung“ einen Vorschlag für ein neues Netzzugangs- und Netzentgeltsystem vor.

Im Kern würde die Spitzenglättung bedeuten, dass die Netzanschlusskapazität in zwei Teile aufgeteilt würde: Ein Teil soll dem Verbraucher jederzeit unbedingt und uneingeschränkt zur Verfügung stehen und deckt die üblichen, klassischen Verbräuche ab. Normale, unflexible Haushaltskunden würden also nicht schlechter gestellt.
Beim zweiten Teil jedoch soll der Netzbetreiber zeitlich und im Umfang eng begrenzt die für flexible Einrichtungen verfügbare Entnahmeleistung einschränken können, wenn das Netz an seine Kapazitätsgrenzen kommt. Eine Komforteinbuße tritt für den Verbraucher nicht ein, da nur die Stromentnahme für flexible Verbrauchseinrichtungen zeitlich etwas verlagert wird. Die Flexibilität kann für marktliche Zwecke weiterhin genutzt werden. Im Gegenzug sollen für die bedingte Netznutzung Vergünstigungen bei den Netzentgelten gewährt werden.

Durch das Instrument der „Spitzenglättung“ könnten Engpässe im Netz adressiert und der zusätzliche Netzausbau auf ein wirtschaftlich sinnvolles Maß begrenzt werden. Zudem wird so der Marktzugang und die Wirtschaftlichkeit neuer, flexibler Stromanwendungen verbessert.

Wir beobachten gespannt den weiteren Verlauf der Debatte in der Energiebranche und der Energiepolitik und stehen gerne für Diskussionen zur Verfügung.

Die Energiewende braucht einen politischen Ordnungsrahmen mit verbindlichen und erfüllbaren Spielregeln für alle Akteure – das von uns vorgeschlagene Netzzugangs- und Netzentgeltsystem bildet hierfür einen Baustein, der nicht nur fair gegenüber allen Beteiligten ist, sondern auch mit der gebotenen hohen Geschwindigkeit umsetzbar wäre.

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