06.02.2024 | Webmagazin 2024/01 NEST: Netze, Effizient, Sicher, Transformiert

So betitelt die BNetzA die Weiterentwicklung der Anreizregulierung Oliver Radtke
oliver.radtke@bet-energie.de

Am 25.01. hat die BNetzA ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze in Deutschland veröffentlicht. Durch das EuGH-Urteil und die Umsetzung im EnWG Ende des letzten Jahres wurden der BNetzA weitreichende Festlegungskompetenzen übertragen.

Mit dem Eckpunktepapier startet die BNetzA den Prozess der Neustrukturierung und Weiterentwicklung des Regulierungsrahmen in Bezug auf die Kosten- und Erlösbestimmung. In dem Eckpunktepapier stellt die BNetzA 15 Thesen der Branche, der Zivilgesellschaft, der Politik und der Wissenschaft zur Diskussion. Am 02.02. lädt die Behörde zu einem ersten Austausch und zur weiteren Konkretisierung der Eckpunkte ein. Eine Stellungnahme ist derzeit bis zum 16.02.2024 vorgesehen. Die konkreten Festlegungen sollen dann im Jahr 2025 konsultiert und beschlossen werden. 

Für die Festlegung der übergeordneten Rahmenbedingungen und die bundesweite Ausgestaltung des Regulierungsrahmens wurde bei der Bundesnetzagentur die „Große Beschlusskammer“ eingerichtet. Diese setzt sich aus dem Präsidium, den sachlich zuständigen Vorsitzenden der Beschlusskammern 4, 6 bis 9 sowie den Abteilungsleitungen der Abteilungen 3 (Internationales), 6 (Energie) und 8 (Netzausbau) zusammen.

Die BNetzA ist sich bewusst, dass der Umbau der Energiesysteme die Strom- und Gasnetzbetreiber vor unterschiedlich Herausforderungen stellt. Dennoch ist derzeit ein einheitliches Regulierungssystem für Strom- und Gasverteilnetzbetreiber sowie für Ferngasnetzbetreiber vorgesehen. Die Stromübertragungsnetzbetreiber sind derzeit in der Aufzählung nicht enthalten. 

Zusammenfassend stellt die BNetzA im Eckpunktepapier folgende Punkte zur Diskussion:

  1. Beibehaltung der Grundkonzeption aus Basisjahren, Kostenprüfung und Erlösobergrenzen.
     
  2. Weiterhin eine direkte Berücksichtigung der Investitionen ohne Zeitverzug über Kapitalkostenauf- und abschlag.
     
  3. Verkürzung der Regulierungsperioden auf 3 Jahre, um eine schnellere Anpassung insbesondere im Bereich der Betriebskosten zu erreichen.
     
  4. Vereinfachung und Beschleunigung der Kostenprüfung durch Pauschalisierungen. Hier schlägt die BNetzA für die Kapitalkosten eine Abkehr vom derzeitigen System der Nettosubsatz- und Realkapitalerhaltung und die Einführung einer
    WACC-Systematik vor.
     
  5. Reduzierung des Katalogs an dnbK.
     
  6. Anpassungen der Nutzungsdauern für Bestandsanlagen im Gas.
     
  7. Anerkennung von Rückstellungsbildung für Stilllegungen von Gasinfrastruktur.
     
  8. Weitere Anpassungen in Detailfragen wie bspw. Produktivitätsfaktor, kalk. Gewerbesteuer oder Effizienzinstrumente.
     

Alles in allem ist es eine Evolution und keine Revolution des Regulierungsrahmens. Ob damit der ebenfalls angekündigte Bürokratieabbau und die Verlässlichkeit für Investoren sichergestellt werden kann, bleibt abzuwarten. Der zukünftige Regulierungsrahmen muss diversen Anforderungen gerecht werden. Zum einen sind die zukünftigen Herausforderungen in den Netzen groß, die Regulierung muss die Transformation unterstützen und darf keine Hürden aufbauen. Zum anderen weist die BNetzA darauf hin, dass die Regulierung im natürlichen Monopol des Netzbetriebs effizientes Verhalten durch Wettbewerbsanreize fordern und fördern muss.

Es bleib spannend, welche weiteren und detaillierteren Informationen die BNetzA am 02.02. zur Verfügung stellen wird. Die Diskussion in der Branche hat jedenfalls mit dem Prozess begonnen. Eine detaillierte Aufbereitung des Eckpunktepapiers und weitere Details vom 02.02. stellen wir Ihnen in unserem Webinar am 07.03.2024 vor.

Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie auch hier auf dem Laufenden.

Webinar: Agenda und Anmeldung


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