28.04.2022 | Webmagazin 2022/02 Osterpaket – ein Booster für die Energiewende

Verbesserte Rahmenbedingungen für nachhaltige Geschäftsmodelle Sebastian Seier | Tim Ronkartz
sebastian.seier@bet-energie.de

Das Osterpaket ist das erste von zwei großen Reformvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), mit denen die Ziele der Energiewende ambitionierter gestaltet und die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Energieversorgung verbessert werden. Zugleich ist es ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Energieversorgern bei der ökonomisch nachhaltigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft.

Anfang April verabschiedete das Bundeskabinett das fast 600 Seiten starke Osterpaket – das erste von zwei Gesetzesbündeln, durch die in diesem Jahr die Energiewirtschaft einen kräftigen Schub bekommen soll. Eine Analyse der Novellierungen des EEG und des Wind-See-Gesetzes sowie des neu geschaffenen Energieumlagen-Gesetzes zeigt einige vielversprechende Ansätze und lässt zumindest erahnen, wie für die Energiewirtschaft ein Weg in die Klimaneutralität aussehen könnte.

Insbesondere die lang geforderte Reform von Umlagen und Abgaben stimmt hoffnungsfroh und wird der Sektorenkopplung Vorschub leisten. Gleichzeitig verbessern sich durch die Befreiung von Umlagen und Abgaben die Rahmenbedingungen für neue, nachhaltige Geschäftsmodelle. Vor allem der Ausbau von Wärmepumpen, Ladestationen und Speichern sollte davon in den nächsten Jahren profitieren können.

Auch Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen werden sich in Zukunft für Energieversorger (wieder) lohnen. Die Steigerung der Ausschreibungsmengen, die Anhebung der Grenze für ausschreibungspflichtige Anlagen von 750 kW auf 1 MW sowie die Erhöhung der Förderung für PV-Anlagen  werden einen positiven Effekt auf den EE-Ausbau haben. Gleiches gilt für die Vereinfachung der Genehmigungsprozesse inklusive der Einstufung von Erneuerbaren Energien als „von öffentlichem Interesse“ und Angelegenheit der „öffentlichen Sicherheit“.

Das Osterpaket muss nun noch durch den Bundestag, wo es gemäß aktueller Planung am 23. Juni beschlossen werden soll. Fraglich ist, welche Spuren der parlamentarische Prozess an den Regierungsentwürfen hinterlassen wird. Gleichzeitig ist die Liste offener Punkte für das ebenfalls angekündigte „Sommerpaket“ mit dem Ausstieg aus der fossilen Gasverstromung, dem Wind-an-Land-Gesetz, der kommunalen Wärmeplanung und vielen anderen Themen noch sehr lang. Die Energiewirtschaft kann einen Booster gut gebrauchen – steht sie mit der Dekarbonisierung doch vor der größten Umwälzung, die sie je erlebt hat.
 


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